14 FAHRZEUGE UND TECHNIK Der Bundesrat will die Verkehrssicherheit erhöhen und den Verkehrsfluss verbessern. An seiner Sitzung vom 13. Dezember 2024 hat er deshalb eine Verordnung verabschiedet, die das automatisierte Fahren regelt. Die ab 1. März 2025 geltende Verordnung erlaubt drei Anwendungsfälle: Erstens dürfen Lenker eines automatisierten Fahrzeugs auf Autobahnen einen Autobahnpiloten verwenden und dabei die Lenkvorrichtung loslassen. Sie müssen aber jederzeit wieder eingreifen können, wenn sie das Automatisierungssystem dazu auffordert. Weiter erlaubt ist der Einsatz von führerlosen Fahrzeugen auf behördlich genehmigten Strecken. Ein Operator in einer Zentrale muss die Fahrzeuge überwachen. So kann dieser im Notfall dem Fahrzeug ein Fahrmanöver vorschlagen. Gemäss Medienmitteilung des Bundesrats kann der Einsatz führerloser Fahrzeuge insbesondere für den Gütertransport und die Abdeckung der «letzten Meile» im PersoDer Bundesrat erlaubt ab März 2025 Fahrassistenten der Stufe 3. Damit dürfen die Fahrer ihre Hände vom Steuer nehmen. Aber überholt der Bundesrat mit diesem Entscheid die Automobilindustrie? Hände weg vom Steuer? Der Bundesrat erlaubt automatisiertes Fahren TEXT: FABIENNE REINHARD FOTO: TORC Autonomes Fahren: Die fünf Stufen Level 1: Assistiertes Fahren, z.B. Tempomat und Spurhalteassistent. Level 2: Teilautomatisiertes Fahren, z.B. Überholassistent, Einparkhilfen. Level 3: Hochautomatisiertes Fahren, Auto fährt und bremst selbstständig, ohne menschlichen Eingriff, jedoch in begrenztem Zeitraum. Level 4: Vollautomatisiertes Fahren, technische Systeme führen alle Fahraufgaben selbsttätig durch, längere Strecken ohne Eingriff möglich. Level 5: Autonomes Fahren, es gibt nur noch Passagiere, keine Autofahrer mehr. Quelle: ADAC nenverkehr attraktiv sein. Zuletzt erlaubt der Bundesrat auch das automatisierte Parkieren ohne Anwesenheit des Lenkers innerhalb dafür definierter und signalisierter Parkhäuser und Parkplätze. Hersteller noch nicht so weit Für Transportunternehmer ist insbesondere der erste Anwendungsfall interessant: «Sobald solche Systeme für schwere Nutzfahrzeuge verfügbar sind oder es entsprechend ausgestattete Nutzfahrzeuge gibt, werden wir dies sicherlich prüfen», sagt Jan Pfenninger, Leiter Marketing und Kommunikation der Planzer Transport AG. Die Transportbranche muss sich wohl aber noch gedulden: Zwar hat beispielsweise MAN bereits seit 2016 diverse Pilotprojekte zum autonomen Fahren am Laufen, doch Thomas Maurer, Geschäftsführer von MAN Truck & Bus Schweiz, entgegnet auf Anfrage: «Wir müssen die Voraussetzungen mit MAN SE in München zuerst nochmals im Detail prüfen.» Seines Erachtens dürfte die Level-3-Nutzung für viele Hersteller keine besonderen Aufwendungen mehr auslösen und das Level 4 wird von MAN aus heutiger Sicht per 2027 verfügbar sein. Sorgfältige Prüfung Die Zulassung der Systeme soll in der ersten Hälfte 2025 erfolgen und werde «sorgfältig und unter Berücksichtigung der spezifischen Bedingungen der Schweiz» erfolgen, teilt das Bundesamt mit. Hat ein Hersteller die Zulassung für die EU erhalten, bedeutet das also nicht, dass diese auch für die Schweiz gilt. In einem Interview mit 20 Minuten warnte Jürg Röthlisberger, Direktor des Bundesamts für Strassen (Astra), vor zu hohen Erwartungen: «Die Autoindustrie ist noch nicht so weit.» Und in Anbetracht der zurückhaltenden Antwort von MAN-Geschäftsführer Maurer dürften sich die Lastwagenfahrer wohl noch etwas länger gedulden … ■
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