Ausgabe Nr. 1/2025

19 Nr. 1 | 2025 Wir sehen nicht ein, dass wir aufgrund der verlorenen Abstimmung zum Autobahnausbau jetzt die Probleme mit einem früheren Arbeitsbeginn für Chauffeure lösen sollten. Staus bestehen aufgrund von erhöhtem Personenwagen- und Freizeitverkehr. Dazu kommen Pendlerströme aufgrund des Bevölkerungswachstums. Es werden sich immer einzelne Chauffeure finden, die eine Aufhebung des Nachtfahrverbots befürworten, weil nachts weniger Autos auf der Strasse sind. Die meisten dieser Befürworter haben aber die Konsequenzen für alle anderen Chauffeure und die gesamte Branche nicht weiter bedacht. Deshalb nennen wir hier zehn gute Gründe, um das Nachtfahrverbot nicht weiter zu schwächen: 1. Auch Chauffeure brauchen Nachtruhe, insbesondere, wenn sie tagsüber arbeiten. Morgens eine Stunde früher anfangen, bedeutet noch lange nicht, eine Stunde früher aufzuhören. Wer um 4 Uhr zu arbeiten beginnt, muss um 3 Uhr aufstehen und sollte um 19 Uhr ins Bett. Dies passt nicht zu den Gewohnheiten von Familie und Umfeld. Zudem beDie ASTAG will, dass das Nachtfahrverbot von 5 Uhr auf 4 Uhr zurückgenommen wird. Der Berufsverband Les Routiers Suisses ist gegen eine Aufweichung der aktuellen Regelung. Die Chauffeure sollen nicht für die verlorene Abstimmung büssen müssen. 10 gute Gründe TEXT: DAVID PIRAS FOTO: DVK stehen abends oft familiäre Verpflichtungen. Auf die Dauer werden Chauffeure aus dem gesellschaftlichen Leben verbannt. Der frühere Arbeitsbeginn führt zu Schlafmangel und erhöhtem Unfallrisiko. 2. Bereits jetzt kann ein Lastwagen von 5 Uhr bis 22 Uhr eingesetzt werden. Dies reicht, um eine Belieferung der Kunden während des Tages durchzuführen. 3. Vor 7 Uhr sind die meisten Kunden nicht bereit, Lieferungen anzunehmen. Wer früher losfährt, um einen Stau zu vermeiden, steht eine Stunde länger vor der Rampe des Kunden. Solche Wartezeiten sind heute meist nicht bezahlt. 4. Für den Transport verderblicher Güter, Post und Spezialtransporte bestehen bereits jetzt mehr als genügend Sonderregelungen zur Aufhebung des Nachtfahrverbots. 5. Wenn die einen Chauffeure um 4 Uhr losfahren, müssen das in Folge alle anderen auch. Ansonsten entstehen Ungleichheiten im wirtschaftlichen Wettbewerb. 6. Bei einem Zollübertritt ab 4 Uhr kann nahezu die ganze Schweiz ab 7 Uhr aus dem Ausland beliefert werden. Es macht kaum mehr Sinn, Logistikzentren in der Schweiz zu betreiben. 7. Die Arbeit müsste wie in der Industrie mit Schichtplänen gemäss Vorgaben des SECO umgesetzt werden. Wer um 4 Uhr anfängt, hat um 13 Uhr Arbeitsende. Es bestehen keine unbezahlten Wartezeiten und künstlichen Pausen. Die Transportbranche müsste sich den üblichen Arbeitsgesetzen unterordnen. 8. Während des Tages ist keine spürbare Verkehrsentlastung durch Lastwagen spürbar. Lastwagen machen insgesamt weniger als 8% des Verkehrsaufkommens aus. Wenn davon ein Teil um 4 Uhr losfährt, ergeben sich höchstens Entlastungen im Promillebereich. 9. Für viele Chauffeure ist es aus gesundheitlichen Gründen nicht gut, nachts zu arbeiten. Es wäre mit Dispensationen oder Berufsverboten aus medizinischen Gründen zu rechnen. 10.Der Chauffeurberuf wird in Zukunft uninteressanter. ■ VERBAND für den Erhalt des Nachtfahrverbots

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