26 SWISS CAMION VERKEHR UND INFRASTRUKTUR Am 1. Oktober 2022 trat Artikel 45b des Energiegesetzes in Kraft, um die Nutzung von Sonnenenergie auf geeigneten Bundesflächen zu fördern. Bis 2030 sollen diese Flächen «solaraktiv ausgestattet werden», wie es im Fachjargon heisst. Der Bundesrat ergänzte zudem die Nationalstrassenverordnung, sodass Dritte Anlagen für erneuerbare Energien entlang von Nationalstrassen errichten können. Das ASTRA führte daraufhin ein Bewerbungsverfahren durch, um das Potenzial für Photovoltaik entlang der Strassen optimal auszuschöpfen. Dies alles ist Teil der sogenannten Roadmap Elektromobilität 2025. Infrastrukturbauten wie Lärmschutzwände bergen ein Potenzial zur Energiegewinnung, wenn sie mit Photovoltaikanlagen bestückt werden. Das ASTRA vergibt solche Flächen auch an Dritte. Eine Firma, die den Zuschlag im Kanton Zürich erhalten hat, äusserte sich nun zu den Anforderungen. So dürfen Chauffeure und Autofahrer von den Paneelen nicht geblendet werden. Blenden verboten Photovoltaik an der Autobahn TEXT: DANIEL VON KÄNEL FOTOS: ASTRA Strom selbst vermarkten Nach der Erteilung des Zuschlags und der Unterzeichnung der Reservationsvereinbarung für ein Los beginnt eine Frist von drei Jahren, in der die Planung der Photovoltaikanlage und die Beantragung einer Baubewilligung erfolgen müssen. Für die Planung, die Finanzierung, den Bau, den elektrischen Anschluss, den Betrieb und den Unterhalt der Photovoltaikanlagen sind die Dritten selbst verantwortlich. Zudem müssen sie den erzeugten Strom eigenständig vermarkten. Dafür können sie vor Ort Verbraucher finden oder den Strom ins Netz einspeisen. «Wir sind stolz, dass wir für die Realisation von diversen Photovoltaikanlagen an Rastplätzen und an Lärmschutzwänden in den Kantonen Zürich und Schaffhausen sowie auch an Rastplätzen in den Kantonen Thurgau und St. Gallen verantwortlich sein dürfen», teilte das Unternehmen LIMA Solar aus Wil (SG) mit, als es letztes Jahr den Zuschlag erhielt. Nun liegt offenbar die Bewilligung für ein solches Projekt vor, wie die «NZZ» berichtete. Es handelt sich um zwei Photovoltaikanlagen an der Oberlandautobahn A15 bei Wangen-Brüttisellen (ZH). Sie sollen im ersten Halbjahr 2025 realisiert werden Photovoltaik an oder auf Lärmschutzwänden an Autobahnen dürfen auch ausgewählte private Anbieter errichten und betreiben. Für die Standortnutzung bezahlen sie nichts.
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