2 SWISS CAMION VERBAND Die Umstellung auf die LSVA III wird ab dem 1. Januar 2025 konkret und dauert bis Ende 2025. Bei der Datenerfassung sind künftig private Anbieter involviert. Das derzeitige System zur Erhebung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA II) hat bald ausgedient. Die Ablösung durch das neue System (LSVA III) beginnt definitiv am 1. Januar 2025 und muss bis Ende 2025 abgeschlossen sein. Die Erfassung der Daten ist die augenscheinlichste Änderung gegenüber dem alten System. So wird das Erfassungsgerät Emotach aus den Kabinen verschwinden. Denn: Das neue Konzept zur Erhebung der LSVA baut zwar auf vorhandenen Standardservices auf, die aber den Fahrzeughaltern durch private Anbieter (Provider) angeboten werden können. «Anstelle der Definition und Ab dem 1. Januar 2025 beginnt in der Schweiz die Umstellung auf die neuste Version der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA III). Bis Ende 2025 muss die Umstellung auf das neue Erfassungssystem abgeschlossen sein. Die Tarife steigen wegen der Teuerung. Die LSVA ab Januar Tarife und Erfassung ändern sich TEXT: DANIEL VON KÄNEL GRAFIK/FOTO: BAZG Beschaffung eines Erfassungsgerätes (wie das bei der LSVA II der Fall ist) definiert der Bund neu die durch die Provider einzuliefernden Daten und deren Qualität», erklärt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Will heissen: Der Bund will nur noch die Daten, die Erhebung erledigen private Anbieter. «Die Erfassung und Anmeldung der Fahrleistung wird damit zur Serviceleistung. Dieser Systemansatz ist offen für Neuerungen am Anbietermarkt, welche insbesondere auch der schnellen technologischen Entwicklung folgen», begründet das BAZG. Inländische Fahrzeughalter müssen die gefahrenen Kilometer auch weiterhin elektronisch erfassen. Dazu können sie künftig aber aus zwei Erfassungsdiensten einen Anbieter auswählen. Unabhängig vom gewählten Erfassungsdienst erfolgt das Inkasso bei allen inländischen Fahrzeughaltern durch das BAZG. Die Erfassungsdienste NETS (National Electronic Toll Service): Der nationale elektronische Mautdienst NETS stellt die Grundversorgung im Rahmen der LSVA-Erhebung sicher. Der Bund hat die NATRAS AG als nationalen NETS-Anbieter auserkoren und sie beauftragt, diesen Service den Fahrzeughaltern kostenfrei zur
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