3 Nr. 7 | 12.2024 VERBAND Buchen Sie jetzt einen CZV-anerkannten Kurs in einem unserer 11 Ausbildungszentren schweizweit — by ASFL SVBL — Verfügung zu stellen. Sie muss sämtlichen interessierten Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughaltern gratis ein automatisiertes Erfassungssystem zur Verfügung stellen. Der Einbau eines Erfassungsgerätes in einer autorisierten Werkstätte entfällt. Im Rahmen des NETS können auch weitere Anbieter den Erfassungsdienst erbringen, wozu sie beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) ein Zulassungsverfahren durchlaufen müssen. EETS (European Electronic Toll Service): Der europäische elektronische Mautdienst EETS ist seit Anfang 2021 in der Schweiz verfügbar. Dieser Erfassungsservice entspricht bereits dem neuen Systemkonzept. EETS soll zum Haupterfassungsdienst für die ausländischen Fahrzeuge werden und ersetzt schrittweise das heutige manuelle System mit den Abfertigungsterminals an der Grenze. Künftig sollen auch inländische Fahrzeuge EETS nutzen können. Auch EETSProvider müssen ein Zulassungsverfahren durchlaufen, bevor sie ihren Service für die LSVA anbieten können. Registrierung beim Bund Für die Umstellung auf die LSVA III braucht es eine einmalige Registrierung im ePortal des Bundes. Davon betroffen sind Fahrzeughalter aus der Schweiz, dem Fürstentum Liechtenstein und ausländische Fahrzeughalter, die den Erfassungsservice NETS beanspruchen. «Die Registrierung ermöglicht eine gesicherte digitale Kommunikation zwischen Fahrzeughaltern und dem BAZG», teilt das Bundesamt mit. Fahrzeughalterinnen und -halter könnten nach erfolgter Registrierung ihre LSVAVeranlagungen und -Rechnungen im ePortal selbstständig abholen sowie Gesuche und Einsprachen einfach digital einreichen. Das BAZG ist seit dem zweiten Quartal 2024 daran, die Fahrzeughalterinnen und -halter schrittweise zu kontaktieren, damit sich diese ins ePortal des Bundes registrieren. Registrierung bei der NATRAS AG Für Fahrzeughalter, die ab Januar 2025 Neufahrzeuge in Verkehr setzen, ist die Registrierung bei der NATRAS AG seit Anfang Dezember möglich. Ab Januar 2025 können sich jene regsitrieren, die ein defektes Emotach- Gerät haben. Ab März 2025 soll dann die ordentliche Registrierung für alle Halter, die zu NATRAS AG wechseln wollen, möglich sein. Das gilt ab 1. Januar 2025 Ab dem 1. Januar werden keine neuen Emotach-Geräte mehr eingebaut. Ab diesem Datum müssen neu zugelassene Fahrzeuge gemäss LSVA III ausgerüstet werden. Auch solche mit defektem Emotach müssen ins neue System wechseln. Funktionierende Emotach-Geräte werden bis zur Umstellung genutzt. Diese muss zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2025 erfolgen. Ab dem 1. Januar werden auch die LSVA-Tarife erhöht, und zwar um fünf Prozent. Dies ist allerdings nicht der LSVA III geschuldet, sondern der allgemeinen Teuerung. ■ Bald Vergangenheit: Die Emotach-Geräte verschwinden aus den Kabinen.
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