Ausgabe Nr. 7-8/2022

Der neue MANTGS 41.510 Ideal für die Baustelle Les Routiers Suisses Neue Kurse Seite 2 Chauffeurinitiative Bald Unterschriftensammlung AlternativeAntriebe Der neue Mercedes eActros Seite 14 Seite 18 Serie «Junge Chauffeurinnen» Sabrina Morganella (24) Die Fachzeitschrift für Berufschauffeure Nr. 7-8 / 2022 ISSN 1423-4319 Fr. 7.50

Wir sind ein unkompliziertes, teilweise neu renoviertes 3 Sterne Hotel. Alle Zimmer verfügen über einen eigenen Balkon. Eine Sauna und ein Hallenbad mit lauschiger Liegewiese/Garten runden das Angebot ab. Die zentrale Lage in Flims Waldhaus bietet eine ganze Menge Vorteile: Das Swiss Camion-Angebot beinhaltet: • 4 Tage / 3 Nächte im Superior Doppelzimmer***; renoviert, modern und sehr stilvoll eingerichtet und verfügen über einen eigenen Balkon • Regionales Frühstück und 4-Gang-Menu am Abend • Hallenbad/Sauna mit grosser Liegewiese/Garten • 15 Gehminuten bis zum Caumasee, dieser fasziniert durch sein türkisfarbenes und kristallklares Wasser • Gratis Ortsbus (Flims, Laax, Falera) und Gästekarte • Beste Ausgangslage für Wandern und Biken • Veloraum, Werkzeug für Bike etc. vorhanden • Gratis Motorradabstellplatz in der Tiefgarage Bitte beachten Sie die Betriebszeiten der Bergbahnen. Ihr Swiss Camion-Angebot (Sie sparen CHF 156.– p.P.) • 4 Tage / 3 Nächte ab CHF 363.– pro Person, im Superiorzimmer, statt CHF 519.– • Aufpreis Weekend: +CHF 20.– p. P. /Nacht • Komfortzimmer: –CHF 15.– p. P. /Nacht • Saisonzuschlag 8.7. bis 20.8.2022: + CHF 20.– p.P. /Nacht • Verlängerung zum Spezialpreis: ab CHF 121.– p. P. /Nacht inkl. HP • Einzelzimmerzuschlag am Wochenende: +CHF 40.– pro Nacht • Dieses Angebot ist limitiert und nicht kumulierbar Gültig ab 26. Mai bis 23. Oktober 2022 Bis am Vorabend der Anreise (18 Uhr) können Sie kostenlos Ihren Aufenthalt umbuchen. Reservationen: Direkt beim Hotel Kennwort SWISS CAMION/ Les Routiers Suisses Weisen Sie beim Check-in Ihre LRS-Mitgliederkarte vor. Der perfekte Ort für Ihre Sommerferien LRS-Mitgliederangebot im Hotel des Alpes*** in Flims/Laax Hotel des Alpes, Flims Promenada 45 | 7018 Flims Waldhaus | Tel. 081 928 25 25 | info@hoteldesalpes.ch Das Hotel des Alpes begrüsst Sie im Herzen von Graubünden, im wunderschönen Flims/Laax. Die Region ist geprägt durch eine grossartige und vielfältige Landschaft und bietet vielfältige Möglichkeiten für Freizeit, Sport und Kultur. Willkommen im Bike- und Wanderparadies Flims/Laax.

1 CAMION 7-8 / 2022 Editorial +++ Titelseite Die Hälfte der 40 Lastwagen umfassenden Flotte der Albin Borer AG in Erschwil (SO) besteht aus MANs. Der jüngste Neuzugang ist ein neuer MAN TGS 41.510. Mit seinen fünf Achsen ist er ideal für den Einsatz auf Baustellen. Steeve Schmidli, der Chauffeur, transportiert damit «alles, was man im Bauwesen braucht». (Foto: Daniel von Känel) Kontakt: MAN Truck & Bus Schweiz, Tannstrasse 1, CH-8112 Otelfingen. Telefon: +41 (0)44 847 11 60 Seite 22 Seite 26 Seite 10 +++ Baumaschinen und Lastwagen Über 15000 Besucher inWeiach! +++ Serie «Junge Chauffeurinnen» Sabrina Morganella (24) +++ Verband Unterschriftensammlung für Initiative beginnt bald. .............2 +++ Recht Das Beispiel einer fristlosen Kündigung................................4 +++ Oldtimer Arbon Classics zog sehr viele Besucher und zwei Enten an! +++ Mobile Autobahnbrücke ASTRA Bridge wird angepasst..6 +++ Kurse von Les Routiers Suisses Neue Grundausbildung für Sicherheitsbeauftragte............14 +++ Alternative Antriebe Am Steuer der Serienversion des Mercedes-Benz eActros..........18 +++ Reportage DasTruckstival in Bletterans. . 30 +++ Rubriken KantonTessin......................... 38 Kursangebote......................... 40 Relais Routiers. ..................... 42 Ein starkes Plädoyer für bessere Arbeitsbedingungen Die aktuelle Ausgabe zeigt, dass die Zeiten, in denen Trucker-Treffen aufgrund der Pandemie verboten waren, weit hinter uns liegen. Von Arbon über Bletterans bis Weiach haben wir die Bestätigung erhalten, dass das Bedürfnis, sich unter Menschen zu treffen, die eine gemeinsame Leidenschaft teilen – in unserem Fall die Leidenschaft für Lastwagen – einem echten Bedürfnis entspricht. Ein Bedürfnis, das in den letzten beiden Jahren, die von Covid-19 geprägt waren, nicht gestillt werden konnte. Ein anderes, viel wichtigeres Bedürfnis ist es, einen Beruf auszuüben, der gute Arbeitsbedingungen bietet. In unserem Bericht über das Truckstival in Bletterans (Seite 30) im französischen Departement Jura stellen wir fest, dass «in Frankreich wie auch in der Schweiz und in vielen anderen westeuropäischen Ländern der Chauffeurnachwuchs echte Sorgen bereitet». Die Anwerbung von Chauffeuren in Ländern, in denen die Löhne viel niedriger sind als bei uns, ist keine dauerhafte Lösung und trägt dazu bei, die Arbeitsbedingungen unserer Chauffeusen und Chauffeure zu verschlechtern. Vielleicht ist es ganz gut, auf seinem Lastwagen daran zu erinnern. So sah man in Bletterans auf einem Lastwagen den Aufkleber «Französischer Chauffeur, fairer Transport». Diese Botschaft kann folgendermassen interpretiert werden: Wenn Sie einen lokalen Chauffeur wählen, in diesem Fall einen französischen Chauffeur (oder einen deutschen in Deutschland und einen Schweizer in unserem Land), anstatt Leute aus Litauen, der Slowakei oder Rumänien einzustellen, tragen Sie zu einem faireren Transport bei. Und diese gehen mit gerechteren Löhnen einher. Die niedrigen Löhne, die ausländischen Chauffeuren derzeit geboten werden, sind nämlich unvereinbar mit dem Stolz, «einen der schönsten Berufe der Welt» auszuüben. Sie tragen auch dazu bei, dass sich unsere Jugend vom Beruf des Chauffeurs abwendet. Das muss sich ändern, und genau das ist das Ziel der Volksinitiative, die von den Routiers Suisses lanciert wurde (Seite 2). Die Bundeskanzlei hat nun den Text dieser Initiative genehmigt. Diese will den Beruf des Chauffeurs wirksam schützen und ist ein starkes Plädoyer für bessere Arbeitsbedingungen. Wir danken Ihnen, dass Sie diese Initiative von allen Familienmitgliedern und Bekannten unterschreiben lassen. In der Zwischenzeit wünschen wir allen, die in den nächsten Wochen Urlaub machen können, einen schönen Urlaub. Laurent Missbauer, Chefredaktor Impressum: Redaktion SWISS CAMION, La Chocolatière 26, 1026 Echandens. Telefon: 021 706 20 00. E-mail: swisscamion@routiers.ch | Chefredaktor: Laurent Missbauer | Redaktor: Daniel von Känel | Ständige Mitarbeiter: Sarah Amat, Kéren Martin, Elvedin Mesic, David Piras, Hans-Peter Steiner und Erich Urweider | Anzeigen: Kéren Martin, kmartin@routiers.ch | Druck: Vogt-Schild Druck AG, 4552 Derendingen, www.vsdruck.ch | Inserateverwaltung: Les Routiers Suisses, La Chocolatière 26, 1026 Echandens. Tel.: 021 706 20 00, E-mail: annonces@routiers.ch | WEMF-beglaubigt: 18140 Exemplare (die höchste Auflage in der Branche in der Schweiz) | Abonnement: 75 Franken | www.swisscamion.ch

2 CAMION 7-8 / 2022 Verband Volksinitiative der Routiers Suisses: Unterschriftensammlung beginnt in Kürze! Um einen möglichst guten Schutz aufzubauen, verlangen wir Regelungen zu Mindestlöhnen, zur Ausbildung und zur Konkurrenzsituation mit dem Ausland für Chauffeure und Unternehmen. Das Echo der letzten Monate war meist positiv. Jeder hat während der Pandemie gesehen, dass der Chauffeurberuf unabdingbar ist. Um genügend Chauffeure sicherzustellen, muss der Berufsstand gepflegt werden. Zu ansprechenden Arbeitsbedingungen gehört neben sinnvollen Arbeitseinsätzen und schönen Lastwagen auch ein vernünftiger Lohn. Auf Mithilfe angewiesen Sobald die Initiative im Bundesblatt veröffentlicht ist, kann die Unterschriftensammlung beginnen. Vorher können noch keine Sammelbogen verteilt werden. Wir sind uns sicher, dass wir gute Chancen haben, die Unterschriften zusammenzubringen, brauchen aber die Mithilfe aller Interessierten. Die Bundeskanzlei hat den Text unserer Volksinitiative bearbeitet und kleinere Anpassungen verlangt, die sich nur geringfügig oder gar nicht auf den Inhalt auswirken. Der Inhalt bleibt unverändert: Es geht darum, den Chauffeurberuf zu schützen und die Arbeitsbedingungen zu verbessern.Den endgültigenText unserer Volksinitiative finden Sie auf der gegenüberliegenden Seite. Der einzige Widerstand besteht derzeit von der ASTAG. Es wäre tatsächlich schön, wenn auch der Transportunternehmerverband sich als Ganzes konstruktiv einbringen könnte. In gewissen Regionen haben wir durchaus Bereitschaft gesehen, Konditionen zu verbessern. Es ist dort bekannt, dass mit den alten Durchhalteparolen keine neuen Chauffeure angelockt werden können. Der Weg ist richtig. Andernorts und vor allem vom Gesamtverband ASTAG wird der Teufel an die Wand gemalt und vor unanständigen Lohnforderungen gewarnt. Es wäre für die gesamte Branche gut, wenn Ordnung gemacht werden könnte. Keine Hintertüren mehr Hat der Bundesrat die Aufgabe, für genügend Chauffeure zu sorgen und muss er einen Mindestlohn festlegen, so wird er den bestehenden Zustand analysieren und mit allen Beteiligten einen Kompromiss suchen. Er wird Kantone und Verbände konsultieren und die Parteien werden mitreden. Auch die ASTAG wird Einfluss haben. Der grosse Unterschied zu heute wird sein, dass keine Hintertüren und Ausnahmen bestehen, der Diskussion nicht mehr so einfach ausgewichen werden kann und ein vernünftiges Resultat herauskommen muss. Die Angst vor dieser Diskussion lohnt sich kaum. Die anderen Inhalte der Initiative dienen Chauffeuren wie Transportunternehmen gleicherseits und bestärken die Transportbranche insgesamt. Wir kämpfen beidseitig gegen Billigkonkurrenz aus dem Ausland. Wir sind auch alle daran interessiert, gut ausgebildete Chauffeure möglichst im Inland zu finden. Das Ansehen der Chauffeure hat sich während der Pandemie wesentlich verbessert. Nun liegt es daran, dass auch das öffentliche Ansehen der gesamten Transportbranche besser wird. Dazu ist es notwendig, sich für wesentliche Ziele festzulegen. Ordnung schaffen Es lohnt sich kaum, sich gegen diese Initiative zu wehren, wenn man ehrlich geschäften will. Es hat sich auch noch nie gelohnt, aus ideologischen Gründen zu etwas Nein zu sagen, meist ist sowieso ein anderer Grund dahinter. Es stände uns gut an, Ordnung zu schaffen und Vorzeigebranche zu werden – am liebsten mit der ASTAG mit im Boot. (David Piras) Um genügend Chauffeure sicherzustellen, muss der Berufsstand gepflegt werden. Zu ansprechenden Arbeitsbedingungen gehört neben sinnvollen Arbeitseinsätzen und schönen Lastwagen auch ein vernünftiger Lohn. Der einzige Widerstand besteht derzeit von der ASTAG. Es wäre tatsächlich schön, wenn auch der Transportunternehmerverband sich als Ganzes konstruktiv einbringen könnte. In gewissen Regionen haben wir durchaus Bereitschaft gesehen, Konditionen zu verbessern. auf ihrem Handy, Tablett, oder PC SWISS CAMION Les Routiers Suisses, Chocolatière 26, 1026 Echandens, Telefon 021 706 20 00, www.swisscamion.ch Auch online lesen auf swisscamion.ch Es wäre für das Ansehen der gesamten Branche gut, wenn Ordnung gemacht werden könnte.

3 CAMION 7-8 / 2022 Walser Gruppe | Ihr Partner im Fahrzeugbau QUALITÄT UND PRÄZISION. SEIT 1972. Als Generalvertretung von PALFINGER in der Schweiz vertreiben und realisieren wir anspruchsvolle Hebe-, Lade- und Handlinglösungen mit hohem Kundennutzen. Jetzt entdecken auf walser-gruppe.com/palfinger Das ist der definitive Initiativtext zur Volksinitiative von Les Routiers Suisses EidgenössischeVolksinitiative «Angemessene Arbeitsbedingungen für Chauffeusen und Chauffeure (Chauffeurinitiative) » Die Bundesverfassung1 wirdwie folgt geändert: Artikel 102a Chauffeusen und Chauffeure und Logistik 1 Zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit Logistikdienstleistungen sorgt der Bund für eine genügende Anzahl angemessen ausgebildeter Chauffeusen und Chauffeure. 2 Chauffeusen und Chauffeure, die innerhalb der Schweiz Transporte durchführen, müssen in der Schweiz oder allenfalls imgrenznahen Ausland leben undwohnen, damit ein Arbeitsweg vonweniger als einer Stunde Dauer sichergestellt ist. 3 Die Arbeitsbedingungen und die Entlöhnung von Chauffeusen und Chauffeurenmüssen vergleichbar mit jenen in anderen handwerklichen Berufen sein. Der Bundesrat legt mittels Verordnung einen verbindlichenMindestlohn fest. 4 Transporte innerhalb der Schweizmit Fahrzeugen, die imAusland immatrikuliert sind (Kabotage), sind verboten. Verstösse gegen das Kabotageverbot werden von Bundesbehörden verfolgt. Der Bund hat das Recht, betrieblicheUnterlagen, Transportdokumente undAbrechnungen einzusehen sowie Kontrollen vor Ort bei Versendern, Transporteuren, Empfängern und von Fahrzeugen auf der Strasse durchzuführen. 5 Die Aus- undWeiterbildung ist an die Bedürfnisse der Wirtschaft, der Bevölkerung und der Chauffeusen und Chauffeure selbst angepasst. Der Schwerpunkt der Aus- undWeiterbildung liegt auf effizienter Arbeitsweise, Verkehrssicherheit, Umweltschutz, schonendemUmgangmit Ressourcen und Verantwortungsbewusstsein. Die Aus- undWeiterbildung findet in der Schweiz statt. Siewird über Einnahmen aus der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe finanziert. 6 Der Bund erhebt statistische Daten, umdieUmsetzung dieser Vorschriften zu prüfen. 7 Er erlässt Gesetze und Verordnungen zur Anstellung, zu den Arbeitsbedingungen und zur Aus- undWeiterbildung der Chauffeusen und Chauffeure sowie zur Umsetzung des Kabotageverbotes. Ecco il testo definitivo dell’iniziativa popolare federale lanciata da Les Routiers Suisses Iniziativa popolare federale «Condizioni di lavoro eque per gli autisti (Iniziativa sugli autisti)» La Costituzione federale1 èmodificata come segue: Articolo 102a Autisti e logistica 1 Per assicurare l’approvvigionamento della popolazione e dell’economia in servizi logistici, la Confederazione provvede affinché vi sia un numero sufficiente di autisti adeguatamente formati. 2 Gli autisti che effettuano trasporti entro i confini svizzeri devono vivere e abitare in Svizzera o tutt’al più nelle regioni limitrofe, così da garantire che il tragitto per recarsi al lavoro duri meno di un’ora. 3 Le condizioni di lavoro e la retribuzione degli autisti devono essere paragonabili a quelle di altre professioni artigianali. Il Consiglio federale stabiliscemediante ordinanza un salariominimo vincolante. 4 Sono vietati i trasporti effettuati entro i confini svizzeri con veicoli immatricolati all’estero (cabotaggio). Le infrazioni a tale divieto sono perseguite dalle autorità federali. La Confederazione ha il diritto di esaminare la documentazione d’esercizio, i documenti di trasporto e i conteggi, nonché di effettuare sopralluoghi presso spedizionieri, trasportatori e destinatari e sottoporre i veicoli a controlli su strada. 5 La formazione e il perfezionamento rispondono alle esigenze dell’economia, della popolazione e degli autisti stessi. La formazione e il perfezionamento sono imperniati sull’efficienza dei metodi di lavoro, la sicurezza stradale, la protezione dell’ambiente, l’utilizzo parsimonioso delle risorse e il senso di responsabilità. La formazione e il perfezionamento sono assolti in Svizzera. Sono finanziati con i proventi della tassa sul traffico pesante commisurata alle prestazioni. 6 La Confederazione rileva i dati statistici utili a verificare l’applicazione di queste prescrizioni. 7 La Confederazione emana leggi e ordinanze che disciplinano l’assunzione, le condizioni di lavoro, la formazione e il perfezionamento degli autisti nonché l’applicazione del divieto di cabotaggio.

4 CAMION 7-8 / 2022 Recht Ein Grenzfall: die fristlose Kündigung Der knapp ein Jahr in einem Unternehmen beschäftigte Chauffeur übersieht morgens um 7.35 Uhr absichtlich ein Stoppschild, rollt mit einer Geschwindigkeit von ca. 11 km/h auf die Hauptstrasse und kollidiert mit einem anderen Fahrzeug. Der Fahrer des Personenwagens wurde verletzt und musste ins Krankenhaus gebracht werden. Das Auto hatte Totalschaden. Der Fahrer selbst rief den Notarzt sowie die Polizei, die ihm umgehend den Führerschein entzog. Am selben Tag kündigte der Arbeitgeber des Fahrers ihm fristlos aufgrund des Imageschadens, den er dem Unternehmen verursacht hat. Der Arbeitgeber stellte klar, dass er versucht hatte, ihm eine andere Stelle innerhalb des Unternehmens zu verschaffen, aber leider keine Möglichkeit dafür bestand. Anschliessend wurde der Führerausweis provisorisch wieder erteilt. Das Strafverfahren endete schliesslich mit einer Verurteilung wegen eines schweren Verstosses gegen das Strassenverkehrsgesetz und der Führerschein wurde erneut entzogen, und dies für die Dauer von 3 Monaten, neben einer Geldstrafe. Das Gericht wurde daraufhin wegen missbräuchlicher Kündigung angerufen. Die erste Instanz kam zu dem Schluss, dass die Entlassung tatsächlich missbräuchlich war, äusserte jedoch Vorbehalte gegenüber den Schlussfolgerungen zur Entschädigung wegen ungerechtfertigter Kündigung. Der Fahrer legte Berufung ein, um eine Entschädigung wegen ungerechtfertigter Kündigung zu fordern, aber die zweite Instanz kam zum Schluss, dass es doch noch einen Grund für eine fristlose Entlassung gab. Der Fahrer legte schliesslich Beschwerde beim Bundesgericht ein, das über die Frage der Rechtfertigung des Kündigungsgrundes zu entscheiden hatte. Der Fahrer bringt die folgenden neuen Argumente: Insbesondere, dass dies der einzige Nachfolgend stellen wir Ihnen ein Urteil des Bundesgerichts aus dem Jahr 2017 vor. Es zeigt die Überlegung des Bundesgerichts zu einer fristlosen Kündigung eines Chauffeurs, nachdem er den Führerschein abgeben musste.Wir werden hieraus keine generelle Regel ableiten, sondern eher einen Grenzfall im Detail analysieren. Vorfall seiner Karriere ist, dass er den Unfall nie gewollt hat, dass er nicht mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren ist, dass er nicht übermüdet war, dass er auch nicht unter Einfluss von Drogen oder Alkoholeinfluss stand. Diese Elemente, die unseres Erachtens wichtig sind und bei dieser Art von Entscheidungen berücksichtigt werden sollten, wurden hier aus Verfahrensgründen nicht berücksichtigt. Das Bundesgericht stützt sich auf die von der Vorinstanz festgestellten Tatsachen. Neue Beweise bzw. Sachverhaltselemente können vor Bundesgericht nicht vorgebracht werden. Diese Elemente hätten früher in das Verfahren eingebracht werden müssen, und es ist auch äusserst überraschend, dass dies nicht der Fall war. Er argumentiert auch, dass aufgrund der Infrastruktur der Firma seines Arbeitgebers die Dauer des Ausweisentzugs hätte überbrückt werden können. Leider zu spät, und deshalb wurden diese Punkte im Entscheid nicht berücksichtigt. Die Frage, die das Bundesgericht beantworten muss, lautet: Sind die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung erfüllt? Um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen, muss ein wichtiger Grund vorliegen. Als wichtiger Grund gilt «jeder Umstand, dessen Vorliegen es nach den Regeln von Treu und Glauben nicht mehr erlaubt, von der kündigenden Person die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu verlangen». Nach der Rechtsprechung ist eine fristlose Kündigung nur bei besonders schwerwiegenden Verstössen des Arbeitnehmers gerechtfertigt. Das Gericht wird zunächst das Verschulden des Fahrers prüfen und dieses nicht nur im strafrechtlichen Sinne, sondern auch im Hinblick auf seine arbeitsrechtlichen Pflichten als Chauffeur beurteilen. Dieser Fehler hatte die sofortige Verhinderung des Fahrers, seine Arbeit zu leisten, zur Folge. Nach der Auffassung des Bundesgerichts kann strafrechtlich relevantes Verhalten die sofortige Kündigung nach sich ziehen. Im konkreten Fall kommt es zu dem Schluss, dass das Beschäftigungsverhältnis nicht mehr vernünftigerweise hätte weitergeführt werden können. Allerdings präzisiert das Bundesgericht, dass sich auch diese Schlussfolgerung aus der Situation des vorliegenden Falles ergibt, da eine Versetzung auf eine andere Stelle nicht möglich war. Der Fahrer wird sich auf das Berufsrisiko berufen und betonen, dass dieses Risiko in seinem Beruf extrem hoch ist und berücksichtigt werden muss. Das Bundesgericht wird hingegen der Auffassung sein, dass Berufschauffeure angesichts dieser Gefahr besonders aufmerksam sein müssen und strenge Anforderungen an ihr Verhalten stellen sollten. In diesemFall könne das schwere Verschulden des Fahrers nicht mit Berufsrisiko entschuldigt werden. Es weist auch darauf hin, dass vom Fahrer im Hinblick auf seinen Beruf möglicherweise überdurchschnittliche Kenntnisse des Strassenverkehrsrechts verlangt werden. Schliesslich wird das Bundesgericht feststellen, dass ein Berufschauffeur, der vorsätzlich eine wichtige Verkehrsvorschrift missachtet und einen schweren Unfall verursacht, eine arbeitsrechtliche Sorgfaltspflichtverletzung begeht. Dieses Verhalten wird das Vertrauensverhältnis so tief erschüttern, dass der Arbeitgeber nicht mehr verpflichtet werden kann, den Vertrag bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzen. Dieses Urteil des Bundesgerichts stellt unseres Erachtens einen Grenzfall dar, welcher der Transportwelt aufzeigt, wo die Grenzen sind und wo die Erwartungen an Berufschauffeure liegen. Es gibt ein sehr grosses berufliches Risiko, das jeden Tag eingegangen wird, und das muss anerkannt werden. Aber das kann nicht alles entschuldigen, und wenn schwere Verkehrsdelikte vorsätzlich begangen werden, dann sind die Auswirkungen aufgrund der hohen Erwartungen, die an die Branche gestellt werden, noch härter. Es geht um die strikte Einhaltung der Verkehrsregeln. (Sarah Amat) Route de la Chocolatière 26, 1026 Echandens / Tel. 021 706 20 00 - www.routiers.ch

5 CAMION 7-8 / 2022 Das Bundesgericht hat entschieden: Uber-Fahrer sind Angestellte! Seit 2019 hängt diese Frage in der Luft, und diese lang ersehnte Antwort hört sich gut an. Dies ist ein grosser Fortschritt, insbesondere für die Arbeitsbedingungen, den Arbeitnehmerschutz, aber auch im Hinblick auf den unlauteren Wettbewerb. Dieser Entscheid gilt nicht nur im Kanton Genf, sondern in der ganzen Schweiz. Uber musste daher alle Aktivitäten ab dem 4. Juni um Mitternacht einstellen, um Ordnung zu schaffen. Zur Erinnerung: Uber hatte gegen einen Entscheid des Genfer Kantonsgerichts Beschwerde eingelegt, in welcher vom Bundesgericht festgestellt wurde, dass Uber-Fahrer Angestellte sind und dass Uber daher als Transportunternehmen mit den Verpflichtungen im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit zu betrachten ist, beispielsweise in Bezug auf den Schutz der Sozial- und Arbeitsbedingungen. Uber hingegen betrachtete die Fahrer als selbstständig und betrachtete sich selbst als einfachen Auftragsverteiler, der als Vermittler zwischen den Fahrern und ihren Kunden agiert. Nach langer Analyse widerlegt das Bundesgericht nacheinander die Argumente des Giganten Uber. Es Qualifiziert das Verhältnis als Arbeitsverhältnis bzw. als Arbeitsvertrag in unselbstständiger Tätigkeit. Es wird darauf hinweisen, dass die Rolle von Uber nicht nur darin besteht, «Verbindungen herzustellen», sondern dass seine Involvierung in Wirklichkeit viel grösser ist. Das Unternehmen hat tatsächlich die Kontrolle über die Aktivitäten der Fahrer. Sei es, dass Uber die Tarife festlegt oder die Dienstleistungen in Rechnung stellt. Es gibt zwar keine Mindestarbeitszeit pro Woche, aber Aufforderungen zur Arbeit gibt es in verschiedenen Formen, darunter auch SMS. Auf der anderen Seite gibt es negative Konsequenzen, falls ein Fahrer zu oft Aufträge ablehnt. Ab einem bestimmten Prozentsatz kann dies zur Sperrung des Uber-Kontos führen, auch wenn die Bewertung des Fahrers durch die Kunden gut ausfällt. Alle Beschwerden gegen einen Fahrer werden direkt an das Unternehmen gerichtet, wobei der Fahrer weder Zugang zum Inhalt der Beschwerde, noch zur Identität des Beschwerdeführers, noch zur betreffenden Fahrt hat. Zu beachten ist auch, dass die Fahrer permanent geortet werden und ihnen sogar die effizienteste Route von einem System mitgeteilt wird, und wenn diese nicht genommen wird, die Kostendifferenz vom Fahrer selbst zu tragen ist. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass «Fahrer nicht frei in der Gestaltung ihrer Arbeit sind». Alle oben kurz zusammengefassten Elemente zeigen deutlich ein Unterordnungsverhältnis, das Hauptmerkmal des Arbeitsverhältnisses. Unter Berücksichtigung aller relevanten Elemente des Falls weist das Bundesgericht die Beschwerde von Uber zurück und kommt ein für alle Mal zu dem Schluss, dass die Fahrer des Unternehmens tatsächlich Arbeitnehmer sind, die den sozialen Schutz verdienen, der sich aus dieser Art von Vertrag ergibt. Die Schweiz ist nicht das erste Land, welches so entschieden hat. Grossbritannien und Frankreich haben gleich entschieden. Auch wenn in Frankreich die Meinungen teilweise etwas auseinander gehen. Nun ringt der multinationale Konzern darum, eine zufriedenstellende Lösung anzubieten. Zwischen Uber und dem Kanton Genf wurde inzwischen eine Einigung erzielt, damit die Fahrer ihren Dienst wieder aufnehmen können. Diese Lösung bleibt jedoch lückenhaft und wird von rund 150 Personen über die Gewerkschaft SIT (interprofessionelles Syndicat Genf) angefochten, letztere betont insbesondere, dass die Vereinbarung keine Gehaltsrückstände und unbezahlte Sozialabgaben erwähnt, aber auch, dass der amerikanische Riese nicht einmal die Fahrer bezahlen will. Er beabsichtigt stattdessen, über Partnerunternehmen zu gehen. Abschliessend weist die Gewerkschaft darauf hin, dass sie weitere Vorschläge ihrerseits unterbreiten werde und für die Zukunft konsultiert werden möchte. (Sarah Amat) Wir, ein modernes dynamisches Familienunternehmen, sind in den Sparten Spezial-/ Schwertransporte und Kranarbeiten tätig und suchen Verstärkung in unserem Team: LKW-Kran Spezialist/in 100% per sofort oder nach Vereinbarung Deine Aufgaben: - Interessante und abwechslungsreiche Transporte - LKW-Kranarbeiten bis 135 mt - Selbstständige und spezifische Arbeiten - Unterhalt und Pflege des zugeteilten Fahrzeugs - Mithilfe in der eigenen Werkstatt Dein Profil: - Führerschein Kategorie C/E - Kranprüfung Kategorie A - Gültiger CZV Ausweis - Mehrjährige Erfahrung im Transport mit Kranarbeiten - Selbständig, belastbar, flexibel und motiviert - Gute mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse Wir bieten Dir: - Einen modernen Fuhrpark - Attraktive Anstellungsbedingungen - Arbeit in einem jungen Team - Spannende und vielfältige Tätigkeiten - Spezifische Weiterbildungsmöglichkeiten - Zeitgemässe Entlöhnung Bist du der perfekte Kandidat/die Kandidatin? Bist Du hilfsbereit, teamfähig und suchst eine neue Herausforderung? Dann freuen wir uns auf deine vollständige Bewerbung per Post oder E-Mail an: Keller + Hess AG Debora Keller debora.keller@keller-hess.ch Eine klare Antwort wird endlich von höchster Instanz auf die Frage gegeben, ob Uber-Fahrer selbstständig oder angestellt sind. Das Bundesgericht entscheidet klar, es sind Arbeitnehmer! Hier ist eine Übersicht der wichtigsten Punkte aus diesem Prozess.

6 CAMION 7-8 / 2022 ASTRA Bridge ASTRA passt Rampen an Die ASTRA Bridge, seit dem 10. April auf der A1 zwischen Luterbach und Recherswil im Einsatz, hat schon für rege Diskussionen gesorgt. Denn: Die mobile Brücke zu befahren, unter der die Belagsersatzarbeiten an der A1 ausgeführt werden, ist für Chauffeusen und Chauffeure mühsam. Man werde schon bei sehr tiefen Geschwindigkeiten durchgeschüttelt, von einem Knall beim Befahren der Rampe war gar die Rede. Chauffeure mit Tieflader schilderten, dass sie die Höhe des Anhängers verstellen mussten. Etliche machten sich zudem Sorgen um die Ladung trotz ordnungsgemässer Ladungssicherung. Die mobile Brücke auf der A1 zwischen Luterbach und Recherswil hat bei Chauffeuren heftige Reaktionen ausgelöst. Jetzt wird nachgebessert. Foto: Léonie von Känel-Spiess Das ASTRA zieht Zwischenbilanz: Die mobile Brücke auf der A1 zwischen Luterbach und Recherswil funktioniert als Konzept und als Maschine, die Bauarbeiten unter der Brücke schreiten wie geplant voran. Der Verkehrsfluss hat sich aber nicht wie gewünscht eingependelt. Das ASTRA hat die Brücke Ende Juni abgebaut und bessert nach – bei den Rampen,die Lastwagenchauffeuren zu schaffen machen. Dies führte natürlich dazu, dass die anfänglich vorgesehene Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h nie erreicht werden konnte. Im Gegenteil: «Der Verkehrsfluss hat sich mit der Zeit verbessert, aber er hat sich noch nicht auf dem gewünschten Niveau eingependelt. Insbesondere hat sich gezeigt, dass die Neigung der Auf- und Abfahrtsrampen für den Lastwagenverkehr noch nicht befriedigend gelöst ist. Dies bremst den Verkehr zu stark ab und es kommt insbesondere im Berufsverkehr am Morgen zu Rückstaus. Als Sofortmassnahme wurde bereits die Höchstgeschwindigkeit reduziert, was den Verkehr leicht verflüssigt hat», teilt das ASTRA zu seiner Zwischenbilanz mit. Brücke wurde bereits demontiert Da die ASTRA Bridge eine Investition in die Zukunft sei, habe man entschieden, Verbesserungen an den Rampen vorzunehmen. Anfänglich hiess es: «Nach Abschluss des laufenden Sanierungsabschnitts wird die ASTRA Bridge Mitte August 2022 demontiert. Anschliessend werden die Rampen angepasst und vertiefte Fahrtests insbesondere mit Lastwagen mit verschiedenen Ladungen durchgeführt. Sobald diese positiv ausfallen, ist der Einsatz der modifizierten ASTRA Bridge ab Frühjahr 2023 auf der Überholspur in Fahrtrichtung Zürich geplant.» Nun wurde die Brücke bereits demontiert. Auch positive Erfahrungen Neben diesem Verbesserungsbedarf bezüglich Verkehrsfluss beinhaltet die Zwischenbilanz auch positive Aspekte. So schreibt das Bundesamt für Strassen: «Die Montage der ASTRA Bridge am Wochenende vom 9. und 10. April 2022 lief wie geplant ab. Auch die bisherigen zehn Verschiebungen der ASTRA Bridge konnten wie geplant durchgeführt werden. Mit zunehmender Erfahrung des für die Verschiebung beauftragten Teams konnten kleinere betriebliche Anpassungen und Optimierungen vorgenommen werden.» Die Bauarbeiten unter der Brücke würden ebenfalls wie geplant verlaufen. Sie hätten sich eingespielt und das Regelprogramm von 100 Metern Deckbelagsersatz am Tag und Verschiebung der Brücke in der Nacht könne umgesetzt werden. (Daniel von Känel)

7 CAMION 7-8 / 2022 Rutschen und Baden inmitten von tropischen Pflanzen und Maya-Ruinen. Dank Palmen und Co. gibt es das ganze Jahr Sommer Feeling. 12 unverwechselbaren Rutschbahnen auf 2,1km Gesamtlänge warten auf dich. Ein Erlebnis sind genauso das Rio Mare Flussbad oder das grosse Wellenbad mit 1,20m hohen Brandungswellen. Erholung ist in der Alpa-Therme mit Whirlpool und in der Sole-Therme oder in der Sauna garantiert. Eine traumhafte Aussicht auf den Zürichsee und die Berge geniesst man von der grossen Liegewiese mit Liegestühlen. Und für die jüngsten Gäste gibt es den Kleinkinderbereich mit MiniRutschbahnen, Kinderplanschbecken und Wasserspielen. Alpamare – Rutschspass mit Jungle-Feeling! Angebot für LRS-Mitglieder Gegen Vorweisen der LRS-Mitgliederkarte oder gegen Abgabe dieses Coupons an der Alpamare Kasse, profitieren Sie von 20% Rabatt auf den regulären Eintrittspreis. Gültig für bis zu 4 Personen: vom 1. Juni 2022 bis 31. August 2022 Nicht kumulierbar mit anderen Vergünstigungen und ausgenommen Kleinkind-Tarif (0–5 Jahre) Kasseninfo: «ROUT» Join us in Hanover from September 20-25, 2022. Discover the latest in fossil-free and digital logistics. PEOPLE AND GOODS ON THE MOVE Tickets available at iaa-transportation.com

8 CAMION 7-8 / 2022 Verband Aargau: Höhere Mindestlöhne Im Kanton Aargau tut sich etwas bei den Chauffeur-Löhnen. Kürzlich haben die Aargauer Sektionen der ASTAG und Les Routiers Suisses die Anpassung ihres Lohnregulativs unterzeichnet. Die vereinbarten Mindestlöhne reichen ab 1. Januar 2023 neu von 4200 Franken (Kat. B/BE, 1. Berufsjahr) bis 5200 Franken (Strassentransportfachmann mit EFZ Kat. C/CE, ab 6. Berufsjahr). Gegenüber der bisherigen Regelung steigen die Mindestlöhne in allen Kategorien um 200 bis 300 Franken. Aufwertung der Berufslehre Neu gibt es eine Kategorie Strassentransportfachleute EFZ. Ihr Mindestlohn liegt 100 Franken über jenem der Chauffeure ohne entsprechenden Lehrabschluss. Damit soll die Wertigkeit einer Berufslehre im Strassentransport erhöht werden. Laut Barbara Baldinger, Präsidentin der Sektion Aargau von Les Routiers Suisses, sei man vor ein paar Monaten mit der Sektion Aargau der ASTAG zusammengesessen und habe sich über das Lohnregulativ unterhalten. Vonseiten der Routiers habe man Verbesserungen angeregt. Die ASTAG hat diese Verbesserungen aufgenommen und mit Les Routiers Suisses Aargau besprochen und an gewissen Stellen gar verbessert. Dieses Lohnregulativ wurde dann so von beiden Seiten, am jährlichen Les Routiers Suisses und ASTAG Aargau Brunch, unterzeichnet. Die Sektion Aargau der ASTAG hatte das angepasste Lohnregulativ zuvor an ihrer Generalversammlung diskutiert. Präsident Markus Meier argumentierte, dass mit dem angepassten Lohnregulativ das effektive Lohnniveau der Branche realistischer abgebildet werde, seien die marktüblichen Löhne in der Realität doch höher als die bisher genannten Mindestlöhne. Eine Anpassung sorge zudem für ein positiveres Berufsimage und könne für zusätzliche Motivation bei angehenden Lernenden oder auch Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern sorgen. Und: Eine Erhöhung der Mindestlöhne dürfe auch als Wertschätzung gegenüber den Chauffeusen und Chauffeuren zu verstehen sein. Aus dem Protokoll der Generalversammlung geht hervor, dass nicht alle ASTAG- A1 bei Othmarsingen (AG): Das Lohnregulativ für Chauffeure imAargau wurde angepasst. Foto: Daniel von Känel Die Aargauer Sektionen der Sozialpartner ASTAG und Les Routiers Suisses haben ihr Lohnregulativ angepasst – nach oben. Die Mindestlöhne steigen um bis zu 300 Franken.Auch bei den B-Kategorien gibt es keine Löhne unter 4000 Franken mehr. Les Routiers Suisses | Route de la Chocolatière 26 | 1026 Echandens 021 706 20 00 | www.truckerplatz.info Truckerplatz Diese App enthält:  Viele Restaurants in der ganzen Schweiz mit integriertem Routenplaner  Parkplätze, die für Lastwagen geeignet sind  Tankstellen in Ihrer Nähe mit Details zu dem verschiedenen Angeboten  Reparaturwerkstätten und Waschanlagen, für alle Fahrzeug Typen Mitglieder mit dem Vorschlag des ASTAGSektionsvorstands einverstanden waren und es zu einer angeregten Diskussion gekommen sei. Schliesslich habe die deutliche Erhöhung der Mindestlöhne aber eine grosse Mehrheit gefunden. (Daniel von Känel)

9 CAMION 7-8 / 2022 TachiFox: kostenlos und exklusiv für unsere aktiven Mitglieder und Lehrlinge Wussten Sie,dass Sie Ihre Arbeitszeiten kontrollieren können? Die KOSTENLOSE Software TachiFox, die unseren aktiven Mitgliedern und Lehrlingen vorbehalten ist, ermöglicht Ihnen die genaue Kontrolle über Ihre Stunden. Um diese Software zu erhalten, müssen Sie uns nur Ihre E-Mail-Adresse mitteilen. Sie können dann Ihre Daten kostenlos speichern und Ihre Arbeits-, Lenk-, Ruhe- und Verfügbarkeitszeiten mit unserer Software TachiFox (info@tachifox.ch) überprüfen. Falls Sie kein Kartenlesegerät haben, liefern wir Ihnen gerne eines zum Vorzugspreis von 15.– Franken. Weitere Informationen finden Sie unter www.tachifox.comoder telefonisch unter 021 706 20 00. (LRS) Gebindegrössen (angeliefert oder abgeholt) • lose im Tankwagen ab 2000 l • 1000 l-IBCmit Abfüllstation • 200 l-Fass mit Abfüllgerät oder mobilem Befüllgerät • 10 l und 5 l-Bidons mit Abfüllstutzen T 032 352 08 21 sca@thommen-furler.ch • thommen-furler.ch Thommen-Furler AG Industriestr. 10 CH-3295 Rüti b. Büren AdBlue® by BASF The reliable choice Das Originalprodukt AdBlue®, hergestellt von BASF

10 CAMION 7-8 / 2022 Serie «Junge Chauffeurinnen» Von der Werkstatt ans Steuer An der Wand im Chauffeuren-Büro der Grundmann BauAG in Suhr (AG) hängt eine Tafel, die als Kalender dient. Beim heutigen Tag sind einige Zettel angebracht. Sabrina Morganella schaut sie an und weiss nun, was sie zu tun hat. «In Küttigen holen wir einen Bagger von der Baustelle und bringen ihn nach Rohr, zudem werden wir eine Plattform zu einer Baustelle transportieren», sagt sie. Auf weiteren Zetteln sind noch Muldentransporte und ein grosser Posten Ziegelsteine als Abholung vermerkt. Bei der Grundmann Bau AG arbeitet Sabrina Morganella schon seit einigen Monaten. «Das ist hier ein längerer Einsatz», sagt sie. «Er dauert noch bis Ende August.» Dann wird die Firma Top Drivers, bei der sie angestellt ist, ihr einen neuen Einsatz vermitteln. «Viele meinen, Für die Baustelle: Sabrina Morganella lädt Material auf, das sie als Chauffeurin für die Grundmann Bau AG in Suhr transportieren wird. Fotos: Daniel von Känel Mit Sabrina Morganella (24) hat der Vorstand der Routiers-Sektion Zürich Oberland eine junge Chauffeurin in seinen Reihen. Ihre Arbeitgeberin ist die Firma Top Drivers, die sie an verschiedene Unternehmen vermietet. Dies schafft Abwechslung, was der gelernten Lkw-Mechanikerin gut gefällt. ich sei auf Abruf und auf Stundenlohnbasis angestellt», sagt Sabrina Morganella. «Aber das stimmt nicht. Ich habe eine Festanstellung bei Top Drivers.» Die auf Chauffeurenvermietung und -vermittlung spezialisierte Firma aus dem aargauischen Muhen ist dafür verantwortlich, dass die junge Chauffeurin beschäftigt ist, und bezahlt ihr wie eine normale fixe Arbeitgeberin den Lohn. Durchs Quartier zur Baustelle Dies spielt derzeit in ihrem Arbeitsalltag keine Rolle. Bei der Grundmann Bau AG hat sie sich sofort gut eingelebt und kennt den Betrieb unddie Leute. «Esgefälltmir sehr gut, wir haben ein cooles Team», sagt sie. Auch das Einsatzgebiet rund umAarau undmanchmal etwasweiter kennt die Zürcher Oberländerin mittlerweile gut. So fährt sie, nachdem sie den Schlüssel für den Scania geholt hat, ohne auf das Navi schauen zu müssen, Richtung Aarau Telli und dann geradeaus auf den Staffeleggzubringer. Auf diesem Weg ist die Baustelle in Küttigen nämlich am besten zu erreichen. Die letzten Meter fährt sie durch eine enge Quartierstrasse und platziert den Lastwagen so, dass sie den Bagger aufladen kann. Danach sichert sie ihn und fährt vorsichtig los. Hier könnte sie nämlich auf engstem Raum auf Fussgänger, Radfahrer oder Autofahrer treffen. Rohr, die ehemalige Gemeinde, die heute zur Stadt Aarau gehört, ist bald erreicht. In einem Wohnquartier zeigt ihr ein Mitarbeiter, wo sie den Bagger abladen kann, und hilft ihr dabei. So ist dieser Posten schnell erledigt, und sie fährt zurück nach Suhr in den Werkhof. «Auf der Baustelle, von der wir den Bagger geholt haben, wird noch eine Plattform benötigt», sagt sie. Diese schwere Fracht steht schon bereit. Sabrina Morganella lädt sie auf und achtet auch hier auf eine korrekte Ladungssicherung. Lehre als Mechanikerin Ihr Werdegang zur Chauffeurin begann nicht mit einer Lehre als Strassentransportfachfrau, sondern als Lkw-Mechanikerin. «Zuerst wollte ich Automech lernen und hatte auch schon einige Lehrbetriebe in der Region im Auge», sagt sie. «Dann sind wir aber umgezogen und ich habe mich neu orientiert.» Dabei habe sich die Möglichkeit ergeben, die Lehre als Lkw-Mechanikerin zu machen. «Ein wenig infiziert war ich natürlich schon lange», erzählt sie. In der Familie gebe es einige Chauffeure.

11 CAMION 7-8 / 2022 Sabrina Morganella (24) absolvierte nach der Schule eine Lehre als Lkw- Mechanikerin. Über eine Anstellung bei einem Pannendienst hat sie den Weg in die Kabine von grossen Lastwagen gefunden. Seit gut drei Jahren ist sie bei Top Drivers unter Vertrag und wird als Chauffeurin an verschiedene Firmen vermietet. Seit diesem Jahr ist sie im Vorstand der Sektion Zürich Oberland von Les Routiers Suisses. Bleibt daneben noch etwas Zeit, nutzt sie diese, um an Autos zu schrauben. (dvk) Die Chauffeurin Sabrina Morganella: Sie engagiert sich imVorstand der Routiers-Sektion Zürich Oberland. Die Firma Top Drivers aus Muhen (AG) hat sich auf die Vermietung und Vermittlung von Chauffeurinnen und Chauffeuren spezialisiert. «Unser Personal bringt Ihre Güter sicher und speditiv ans Ziel», schreibt das Unternehmen auf seiner Webseite. Demnach stehen derzeit 20 Mitarbeitende im Voll- und Teilzeitpensum bei Top Drivers unter Vertrag. Kunden können sie zum Beispiel für Ferienvertretungen, Überzeitabbau ihrer Chauffeure, Aushilfe bei Unfall oder Krankheit, Projektrealisierungen einsetzen, oder um in der Hochsaison die Spitzen zu brechen. (dvk) Die Arbeitgeberin Volle Konzentration: Abladen einer Mulde auf einer Baustelle in einemWohnquartier. Fotos: Daniel von Känel So habe sie schon als Kind ab und an mitfahren können und sie sei dabei immer von den grossen Fahrzeugen fasziniert gewesen. Nach der Lehre begann sie bald bei einem Pannendienst zu arbeiten. Dort fuhr sie zuerst kleinere Fahrzeuge. «Ohne Lkw-Führerschein kann man aber nicht so viel machen im Pannendienst», habe sie festgestellt. Also machte sie die Prüfung für die grossen Lastwagen. Als sie einmal dringend einen Job brauchte, bekam sie den Tipp, sich bei Top Drivers zu melden. «Ichdachte damals, ich kann es jamal ausprobieren», sagt sie. Das war vor gut drei Jahren. «Sie hatten sehr schnell Arbeit für mich, und nach kurzer Zeit temporärer Anstellung wurde ich festangestellt.» Dass sie auch heute noch bei dieser «Chauffeuren-Vermietung» unter Vertrag ist, hat verschiedene Gründe. So habe sie viel Abwechslung. «Ich bin in dieser Zeit schon für einige Firmen mit unterschiedlichster Fracht und Fahrzeugen gefahren», hält sie fest. «Ob Tierfutter, Stückgut, Lebensmittel, Möbel oder Material für den Bau mit dem Kipper, ich lerne jedes Mal ein neues Einsatzgebiet kennen. Das gefällt mir.» Vor allem erfahre sie so auch, was ihr längerfristig nicht gefallen würde. «Eine Stelle, bei der ich ausschliesslich Stückgut fahren würde, möchte ich wohl nicht», sagt sie. Selten werde sie nur für einen Tag oder wenig länger vermietet. «Die meisten Einsätze dauern schon ein paar Wochen», so Sabrina Morganella. «So langewie bei der Grundmann Bau AG, wo es schliesslich einige Monate gewesen sein werden, ist es aber selten.» Bis jetzt habe sie sich überall wohlgefühlt – auch ein Grund, warum sie mit ihrer Arbeitssituation zufrieden ist. Und: «Die Chefs von Top Drivers sind sehr angenehm. Sie sind ebenfalls Chauffeure und springen manchmal sogar selbst ein, wenn es nötig ist.» Mit 40 Tonnen über die Staffelegg Mittlerweile hat Sabrina Morganella die Plattform abgeliefert, nochmals einige Mulden

12 CAMION 7-8 / 2022 Serie «Junge Chauffeurinnen» Schwere Fracht: Mit Ziegelsteinen und einem Gesamtgewicht von 40Tonnen fährt Sabrina Morganella von Frick über die Staffelegg nach Suhr. Bagger als Ladung: Auch Baumaschinen transportiert Sabrina Morganella. Vielseitige Chauffeurin: Sabrina Morganella. Wichtig: Korrekte Ladungssicherung. Fotos: Daniel von Känel ausgetauscht und ist auf dem Weg nach Frick. Dort wird der Scania mit Ziegelsteinen beladen. Sie sichert die aus einigen Paketen bestehende Ladung und fährt mit einem Gesamtgewicht von 40 Tonnen über den Staffelegg-Pass, der das Fricktal unter anderem mit der Region Aarau verbindet. Sie bleibt dabei auch ruhig, wenn es ein Autofahrer besonders eilig hat und den Lastwagen unbedingt noch vor einer Kurve überholen muss – sodass ein entgegenkommendes Auto abbremsenmuss. Solche Situationen gehören leider zum Alltag von Chauffeurinnen und Chauffeuren. Andere junge Leute motivieren Um deren Beruf zu stärken, setzt sich Sabrina Morganella bei Les Routiers Suisses ein. Mitglied ist sie, seit sie die Lastwagenprüfung gemacht hat. Seit diesem Jahr gehört sie dem Vorstand der Sektion Zürich Oberland an. Mit 24 Jahren gehört sie definitiv zu den jüngsten Vorstandsmitgliedern. «Ich will auch andere junge Chauffeure und Chauffeurinnen dazu motivieren, Mitglied zu werden und sich im Verband zu engagieren», sagt sie. Einerseits um sich für den Chauffeurberuf einzusetzen, und andererseits um den Austausch und die Geselligkeit zu fördern. «So einAmt nimmt zwar Freizeit in Anspruch, von der wir ohnehinwenig haben. Aber es ist eine sinnvolle Tätigkeit und es macht vor allem auch viel Spass.» Spass macht ihr auch, wenn sie mit einer schweren Ladung unterwegs ist. Die Ziegelsteine hat sie sicher über die Staffelegg nach Suhr gebracht. Vor der Mittagspause bespricht sie sich mit dem Arbeitskollegen. Am Nachmittag wird sie Aushub fahren. «Wieder etwas ganz anderes», freut sie sich einmal mehr über ihren vielseitigen Beruf. (Daniel von Känel)

13 CAMION 7-8 / 2022 ADR/SDR-Kurs Routiers-Kursleiter Pierre-Alain Beck zeigt, wie man mit radioaktiver Fracht umgehen muss. Foto: Daniel von Känel Wenn die Ladung strahlt Das schwarze, dreiblättrige Flügelrad auf orangegelbem Grund ist weltweit bekannt. Es ist das Warnzeichen für Radioaktivität oder, kernphysikalisch korrekter ausgedrückt, ionisierende Strahlung und selbstverständlich nach einem ISO-Standard geregelt. Zudem ist es wohl jenes Warnzeichen, das am meisten Unbehagen auslöst. Denn: Radioaktivität ist unsichtbar, riecht nicht und bedarf ab einer bestimmten Stärke massiver Massnahmen, dass sie keinen Schaden anrichtet, weil sie nicht vollständig von der Verpackung zurückgehalten werden kann. Der Umgangmit radioaktiven Stoffen erfordert Wissen, auch bei deren Transport. Dabei sind es meistens nicht irgendwelche grosse gelbe Fässer mit radioaktivem Abfall aus Atomkraftwerken, die auf Schweizer Strassen transportiert werden. Strahlendes Material findet sich beispielsweise in Medizinalgeräten. Grundlagen der Radioaktivität Chauffeure, die radioaktive Güter transportieren, müssen also geschult sein. Deshalb bietet Les Routiers Suisses den Kurs «Transport von radioaktiven Stoffen» an. Kursleiter Pierre-Alain Beck führt zuerst grundsätzlich ins Thema ein. Die Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer erfahren, dass Radioaktivität schon seit jeher natürlich vorhanden ist. Dies, weil es auch instabile Atomkerne gibt, die zu viele Protonen oder Neutronen oder beides haben. Um stabil zu werden, verändern sie sich, indem sie Energie in Form von Strahlung abgeben. Pierre-Alain Beck erklärte, wie lange ein Mensch welcher Dosis ausgesetzt sein darf, ohne Schaden zu nehmen. Er lehrte die Teilnehmenden die beim Strahlenschutz verwendete Einheiten Sievert und Becquerel sowie die Messmethoden Geiger-Müller-Zähler und Dosimeter. So war die Grundlage gelegt, um auf die Auswirkungen in der Praxis einzugehen. Da wären zum Beispiel die unterschiedlichen Möglichkeiten, wie die Ladung verpackt worden ist. «Es gibt verschiedene Arten von Verpackungen für den Transport von radioaktiven Stoffen», erklärte Pierre-Alain Beck. Die Kursteilnehmenden erfuhren in der Folge, dass es drei Typen von Versandstücken gibt und bei welchen Stoffen oder Strahlenmengen sie zur Anwendung kommen. Zudem zeigte der Kursleiter auf, unter welchen Bedingungen die radioaktive Ladung separat oder zusammen mit weiterer Fracht transportiert werden kann. Denn bei radioaktiven Stoffen gibt es viele zusätzliche Verlade- und Transportvorschriften. Bei solchen Transporten ist auch das Augenmerk auf die Frachtpapiere und die richtige Kennzeichnung der Versandstücke und des Lastwagens besonders wichtig. Mit Übungsbeispielen konnten die Kursteilnehmenden ihr erlangtes Wissen vertiefen, das für ihre anspruchsvolle Tätigkeit und ihre Sicherheit notwendig ist. (Daniel von Känel) Wer radioaktive Stoffe transportiert, muss dafür geschult sein. Die Gefahr, dass die Gesundheit Schaden nimmt, ist gross. Pierre-Alain Beck, Kursleiter bei Les Routiers Suisses, vermittelt im Kurs «Transport von radioaktiven Stoffen» das notwendigeWissen.

14 CAMION 7-8 / 2022 ADR/SDR: Neue Schulungen für Gefahrgut in unserem Kursangebot Aufgrund zahlreicher Nennungen in den Abschlussfragebögen der Kurse haben sich Les Routiers Suisses entschieden, das Ausbildungsangebot im Bereich Gefahrgut zu erweitern. Verband So haben wir im Juni mit der Ausbildung zum Transport radioaktiver Stoffe (Klasse 7) begonnen. Dieser eintägige Kurs ist für die CZV anerkannt. Ein weiteres Novum: Ab dem 10. August 2022 findet die erste Grundausbildung für Gefahrgutbeauftragte statt. Diese für die Erlangung des Sicherheitsberaterzertifikats obligatorische Schulung findet für den Strassentransport an drei Tagen statt. ImAnschluss an diese Ausbildung besteht die Möglichkeit, eine Ausbildung für den Schienenverkehr (RID) und für den Transport auf der Binnenschifffahrt (ADN) zu absolvieren, diese beiden Zusatzmodule dauern jeweils einen halben Tag. Es besteht auch die Möglichkeit, einen zusätzlichen Probentag zur Vorbereitung auf die Prüfung anzuschliessen. Die Anmeldung kann ab sofort auf unserer Website www.routiers.ch erfolgen. (LRS) Der Verband Les Routiers Suisses hat beschlossen, das Kursangebot im Bereich des Gefahrguttransports zu erweitern. Zeichnung:Trinco Die Branchennews aus erster Hand – dank einem SWISS CAMION Abonnement. Bestellen Sie Ihr Abonnement noch heute! Abonnement SWISS CAMION Sie können den Adresstalon scannen und an folgende Mailadresse senden: kmartin@routiers.ch Oder brieflich an unten stehende Adresse: SWISS CAMION – Les Routiers Suisses Route de la Chocolatière 26, 1026 Echandens Telefon 021 706 20 32 +++ Am Steuer des neuen Mercedes Actros «Fortschritt ist nicht aufzuhalten» +++ Schweizer Premiere 40-Tönner mit Strom Seite 2 +++ Crash-Tests mit Lastwagen Wenn dieTechnik Leben rettet +++ Kurs der Routiers Suisses Umgangmit Reklamationen Seite 10 Seite 28 +++ Porträt Julien Schaer, 32 Die Fachzeitschrift für Berufschauffeure Nr. 6/ 2019 ISSN 1423-4319 Fr. 7.50 +++ MANTGS 44.500 10×4-6 Eine Nutzlast von 25Tonnen +++ CamionTransport Reportagemit SabrinaVetterli Seite 12 +++ ChristineTravers Verkaufsberaterin beiVolvo Bus +++ Test Citroën-LkwC6 von 1930 Seite 14 Seite 26 +++ Serie «Junge Chauffeure» Chrystelle Schafroth, 28 Die Fachzeitschrift für Berufschauffeure Nr. 3/ 2019 ISSN 1423-4319 Fr. 7.50 Anrede: Herr / Frau Name / Vorname: Strasse und Nr.: PLZ/ Ort: Telefon / Mobiltelefon: E-Mail: Datum: Unterschrift: Jahresabonnement = 11 Ausgaben CHF 75.– SWISS CAMION – Abo.

15 CAMION 7-8 / 2022 Neuheiten Foto: DW Neu: Designwerk Low Cab Collect. Erstes elektrisches Niederflurfahrzeug «Mit dieser Übergabe feiert ein bedeutendes Entwicklungsprojekt von Designwerk einen Höhepunkt», schreibt das Winterthurer Unternehmen. Zum ersten Mal habe man einen Elektrolastwagen auf der Basis des Mercedes-Benz Econic aufgebaut. «Das bereits vorhandene System in einen neuen Chassis-Typ zu integrieren, stellte Das Elektromobilitätsunternehmen Designwerk übergibt das erste vollelektrische Niederflurfahrzeug an den Transport- und Entsorgungsspezialisten TIT Imhof AG. Der Designwerk Low Cab Collect, auf der Basis eines MercedesBenz Econic, sammelt in verschiedenen Städten und Gemeinden im Kanton Thurgau Grüngut ein. Besuchen Sie die CZV-anerkannten Kurse bei uns Nutzfahrzeuge kauft/verkauft man im Internet. 1 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Modell – Shop Setec HTM AG Lindenmoosstrasse 10 / Eingang Industriestrasse, CH-8910 Affoltern am Albis Mobile +41 (0)79 463 93 01 www.setec-htm.ch info@setec-htm.ch ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Saurer Piatti Fr. 145.00 Saurer Fuster Fr. 140.00 Saurer Ernst Fr.140.00 Go 8383 1 : 50 Go 8362 1 : 50 Go 8364 1 : 50 Scania Felbermayr Fr. 208.00 Renault Domig Fr. 155.00 DAF XF105 Ironside Fr. 235.00 WSI 01-3555 1 : 50 Tekno 81579 1 : 50 Tekno 74773 1 : 50 Acargo MoinCoffee Fr. 42.00 Iveco Set Fr. 40.00 Iveco S Way Fr. 22.00 Herpa 946735 1 : 87 Herpa 314930 1 : 87 Herpa 314282 1 : 87 Wir produzieren für Sie ihr Wunschfahrzeug als Miniaturmodell in Serie im Massstab 1:50 / 1:87. Wir beraten Sie gerne und kompetent! Öffnungszeiten : Donnerstag + Freitag 14.00 - 19.00 Uhr Samstag 9.00 - 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung demnach auch eine der grössten Herausforderungen dar», heisst es weiter. Diese habe man dank der engen Zusammenarbeit mit Daimler Trucks gemeistert. Und: «Durch die Servicepartnerschaft mit der LARAG AG werden die Low Cab Fahrzeuge nach der Auslieferung optimal und flächendeckend betreut.» (dvk)

RkJQdWJsaXNoZXIy MjYwNzMx