Der Bund wird in diesem Jahr rund drei Milliarden Franken in Bau, Betrieb, Unterhalt sowie in den punktuellen Ausbau des Nationalstrassennetzes investieren. Nachdem das Parlament diesen Betrag beschlossen hat, genehmigte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Bauprogramme 2024 für die Nationalstrassen.
Im Rahmen des Bundeshaushalts hat das Parlament für das Jahr 2024 folgende Beträge genehmigt:
- 1,7 Milliarden Franken sind für die Instandhaltung und Verbesserung des bestehenden Nationalstrassennetzes vorgesehen.
- 485 Millionen Franken werden in den gezielten Ausbau im Rahmen des Strategischen Entwicklungsprogramms Nationalstrassen (STEP) sowie in größere Projekte wie die zweite Röhre des Gotthard-Strassentunnels investiert.
- Etwa 449 Millionen Franken werden für den Betrieb der Nationalstrassen aufgewendet. Dies umfasst Aufgaben wie Winterdienst, Grünpflege, Schadensbeseitigung nach Unfällen und Reinigung, um die tägliche Verfügbarkeit der Nationalstrassen sicherzustellen.
- 344 Millionen Franken werden für die Fertigstellung des im Jahr 1960 beschlossenen Nationalstrassennetzes bereitgestellt. Die Vollendung des Netzes betrifft nur noch wenige Strecken wie die A9 im Kanton Wallis oder die Neue Axenstrasse in den Kantonen Schwyz und Uri (A4). Diese Aufgabe bleibt bis zu ihrem Abschluss eine gemeinsame Verantwortung von Bund und Kantonen: Anders als bei den oben genannten Posten übernehmen die Kantone die Bauherrenaufgabe für diese Arbeiten, während das Bundesamt für Strassen (ASTRA) die Oberaufsicht führt.
Die Gesamtsumme von rund 3,0 Milliarden Franken stammt aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) und wird zu 100 Prozent durch die Nutzer finanziert. Text: PD/DvK