Gemäss Velosuisse wurden 2023 fast doppelt so viele E-Bikes verkauft wie noch 2017. Besonders ältere Menschen profitieren durch den batterieunterstützten Antrieb von der schnellen Mobilität. E-Bikes sind umweltfreundlich und gesund, aber was passiert bei einem Schadenfall? Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:
Wie bin ich bei einem Unfall mit meinem E-Bike versichert?
Mit steigenden Verkaufszahlen steigen leider auch die Unfälle. Es gibt aus rechtlicher Sicht zwei Kategorien von E-Bikes. Langsame E-Bikes: Maximale Motorleistung 500 W, Höchstgeschwindigkeit max. 20 km/h (mit Tretunterstützung bis 25 km/h), welche meist über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt sind. Schnelle E-Bikes: Maximale Motorleistung 1000 W, Höchstgeschwindigkeit max. 30 km/h (mit Tretunterstützung bis 45 km/h), die ein gelbes Kontrollschild und eine obligatorische Haftpflichtversicherung (jährliche Vignette) benötigen. Erleiden Sie einen Schaden und arbeiten mindestens acht Stunden pro Woche für denselben Arbeitgeber, übernimmt die Nichtbetriebsunfallversicherung die Heilungskosten. Selbstständige und Nichterwerbstätige sollten eine freiwillige Unfallversicherung abschliessen. Bei getunten E-Bikes haben Sie eventuell keinen Versicherungsschutz und Sie haften bei Unfällen selbst.
Welche Versicherung bezahlt bei Schäden an meinem E-Bike?
Langsame E-Bikes können häufig mit einer Zusatzdeckung in der bestehenden Hausratversicherung oder durch spezielle Versicherungen (z. B. Sportgerätekasko) abgedeckt werden. Schnelle E-Bikes benötigen meist eine separate Kaskoversicherung.
Was passiert, wenn mein E-Bike gestohlen wird?
Langsame E-Bikes sind oft über die Hausratversicherung gegen Diebstahl versichert. Wichtig ist die «Diebstahl auswärts»-Deckung und die Deckungssumme muss dem Wert Ihres E-Bikes entsprechen. Schnelle E-Bikes benötigen eine separate Versicherung mit ausreichender Deckungssumme.
Ein Trip über die Grenze?
Bevor Sie mit Ihrem E-Bike ins Ausland reisen, sollten Sie die Versicherungsdeckung prüfen. Langsame E-Bikes sollten durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt sein. Schnelle E-Bikes sind durch das Kontrollschild und die Vignette haftpflichtversichert. Informieren Sie sich über lokale Verkehrsvorschriften, wie z. B. Helmpflicht.
Gut zu wissen: Bei Streitigkeiten im Verkehr unterstützt Sie die private Verkehrsrechtsschutzlösung von Les Routiers Suisses.