Verhandlungen mit EU: Das bedeutet es für die Chauffeure

Transportwelt Verband Ausgabe Nr. 2 / 2024

Gemäss dem neuen Verhandlungsmandat zur Lösung von institutionellen Fragen mit der EU, das der Bundesrat präsentiert hat, sollen zum Schutz der inländischen Transporteure wichtige Ausnahmen gegenüber dem EU-Recht gelten:

  • In der Schweiz sind weiterhin höchstens 40-tönnige Lastwagen zulässig.
  • Das Nacht- und Sonntagsfahrverbot für Lastwagen bleibt.
  • Die Alpeninitiative wird abgesichert, was bedeutet, dass weiterhin kein Ausbau der Strassenkapazitäten durch die Alpen erfolgt.

Lohn und Spesen

Innerhalb der EU gilt der Grundsatz: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Diese Handhabung soll auf die ausländischen Arbeitnehmer, die in der Schweiz eine vorübergehende Tätigkeit ausüben, übernommen werden. Aufgrund einer historisch gewachsenen Regel innerhalb der EU gilt dies jedoch nicht für Spesen. Diese richten sich nach der Regelung im Herkunftsland eines Arbeitnehmers. Konkret bedeutet dies für einen temporären Chauffeur, der bei einem Schweizer Unternehmer arbeitet, Folgendes:

  • Sein Lohn entspricht dem Lohn eines Inländers mit gleicher Funktion
  • Sozialversicherungen und Steuern richten sich nach Schweizer Recht
  • Spesen für An- und Rückreise sowie für Verpflegung und Unterkunft in der Schweiz richten sich nach den geltenden Bestimmungen in seiner Heimat

Kabotageverbot

  • Die heute geltende Ordnung für Transporte vom Ausland in die Schweiz ist einfach zu verstehen und auch kontrollierbar: Hineinfahren – abladen – aufladen – hinausfahren
  • Der Binnentransport durch ausländische Firmen (sog. Kabotage) bleibt weiterhin untersagt, würde aber bei Angleichung an die EU-Regelung stark verwässert. Dazu gehört die sogenannte «3 in 7-Regel», die besagt, dass im Anschluss an eine beladene grenzüberschreitende Beförderung, die vollständig im Kabotageland entladen wurde, drei Kabotagebeförderungen innerhalb von sieben Kalendertagen durchgeführt werden dürfen. Dies wäre ökologisch vielleicht sinnvoll, aber sonst problematisch, weil mit vernünftigem Aufwand nicht kontrollierbar. Massenhafte Umgehungen und damit ein Angriff auf die inländischen Transporteure und ihre Chauffeure wären zu befürchten.

Haltung von Les Routiers Suisses

Der Berufsverband Les Routiers Suisses begrüsst die Initiative des neuen Bundesrates und unterstützt die Stossrichtung des Verhandlungsmandats wie folgt:

Max. 40 t Gesamtgewicht:

Soll bestehen bleiben.

Nachtfahrverbot:

Soll bestehen bleiben, ist gesellschaftlich breit anerkannt und erlaubt es den Chauffeuren, gute soziale Kontakte aufrechtzuerhalten.

Alpeninitiative:

Soll bestehen bleiben.

Lohn:

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort soll gelten.

Spesen:

Entschädigung gemäss Regelung im Herkunftsland eines Chauffeurs bei temporärer Anstellung in der Schweiz.

Kabotageverbot:

Regelung der EU in den Verhandlungen sollen nicht übernommen werden. Die «3-in-7-Regel» ist faktisch nicht überprüfbar und schmälert den inländischen Markt gravierend.

Für Chauffeure wird sich unter der Voraussetzung, dass das Verhandlungsmandat den politischen Prozess übersteht, somit wenig bis nichts ändern.

 

Text: Robert Hugentobler
Zeichnung: Trinco