Seit Anfang 2024 sind Les Routiers Suisses Mitglied bei GeFaSuisse. GeFaSuisse bildet Gefahrgutbeauftragte aus und ist auch eine vom Bundesamt für Verkehr anerkannte Prüfstelle. Die Mitglieder von GeFaSuisse kommen aus der Industrie, der Logistik, der Chemie, dem Speditionsbereich, dem Transport und der Armee. Neben der Ausbildung der Gefahrgutbeauftragten sammeln sich bei GeFaSuisse Kenntnisse und Kompetenzen, von welchen auch wir profitieren möchten. Zudem hilft ein guter Gefahrgutbeauftragter im Betrieb, Probleme und Risiken für Chauffeure zu reduzieren.
Regelmässige Schulung
Wer als Chauffeur Gefahrgut transportiert, weiss, dass gewisse Vorschriften bestehen und er dafür regelmässig geschult werden muss. Daneben müssen aber auch Versender, Transportfirma und Empfänger ihre Verantwortung wahrnehmen. Unternehmungen, die gefährliche Güter transportieren und umschlagen, müssen einen Gefahrgutbeauftragten ernennen, der darauf achtet, dass Risiken reduziert werden und Vorschriften eingehalten werden.
Ein Gefahrgutbeauftragter muss die Abläufe und Arbeitsweisen in der Transportfirma kennen und kontrollieren, dass Vorschriften eingehalten werden. Er muss Abweichungen an die Unternehmensleitung melden. Es ist den Unternehmungen freigestellt, ob sie diese Aufgaben an einen Mitarbeiter geben oder einen externen Gefahrgutbeauftragten mandatieren. Aufgrund des Umfangs der Aufgabe und der Verantwortung muss aber sichergestellt sein, dass der Gefahrgutbeauftragte die Abläufe im Unternehmen kennt, auf Fehler hinwiesen kann und diese der Unternehmensleitung mitteilt. Der Gefahrgutbeauftragte muss die nötige Unabhängigkeit haben und sollte aufgrund dieser Aufgabe keine persönlichen Nachteile haben. Macht er diese Aufgabe im Auftragsverhältnis, sollte er nicht wegsehen müssen, um den Auftrag zu behalten. Wer diese Verantwortung tragen soll, braucht den Respekt der Unternehmensleitung, ob angestellt oder im Auftragsverhältnis.
Mitarbeiter, die mit Gefahrgut umgehen, müssen den Gefahrgutbeauftragten, seine Aufgaben und seine Funktion kennen. In vielen Betrieben ist dies nicht der Fall. Der Gefahrgutbeauftragte ist bei den meisten Chauffeuren unbekannt. Für die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten wird oft jemand mandatiert, der einen Jahresbesuch macht, einmal pro Jahr einen wohlwollenden Bericht schreibt und Geld dafür bekommt.
Sinnvoll wäre aber regelmässige Betreuung, Beratung und das gute Gewissen, einen korrekten Jahresbericht zu erhalten, der dank der professionellen Betreuung und Beratung die gesetzlichen Vorschriften einhält. Der Sinn und Unsinn billiger Auftragsverhältnisse wird meist erst bei Problemen verstanden, dann ist es aber meist zu spät.
Bereits für einen Betrieb von 10–20 Fahrzeugen ist es sinnvoll, einen eigenen Mitarbeiter für die Aufgabe zu ernennen, der daneben auch andere Aufgaben haben kann. Die anderen Mitarbeiter kennen ihn, er kennt den Betrieb und sieht die Risiken. Es braucht keine weiteren externen Besuche und Kontrollen. Die Person muss aber dafür ausgebildet sein.
Kompetenz zeigen
Der Aufwand dafür hält sich in Grenzen. Die Schulung mit anschliessender Prüfung dauert rund 6 Tage, die Prüfung muss alle fünf Jahre erneuert werden. Dafür hat aber der Betrieb einen kompetenten Mitarbeiter im Haus, der für alle Fragen rund um Gefahrgut bestens Auskunft geben kann und der auch bei Auftraggebern und Verladern kompetent ankommt und Beratung bieten kann. Es lohnt sich für den Betrieb, gegenüber Kunden und Behörden Kompetenz zu zeigen. Der Kunde weiss, dass er mit jemandem zusammenarbeitet, der weiss, worum es geht. Kein Versender hat gerne Risiken beim Transport von Gefahrgut.
Für kleinere Betriebe mag es sinnvoller sein, die Aufgabe in ein externes Auftragsverhältnis zu vergeben, insbesondere, wenn nur wenig Gefahrgut transportiert wird und die Abläufe immer gleich sind. Ändern sich die Aufträge und sind mehrere Kunden für Gefahrguttransporte vorhanden, lohnt es sich, die Kompetenz innerhalb des Betriebes sicherzustellen – für sich selbst wie auch für die Kunden.
Wer sich für die Ausbildung zum Gefahrengutbeauftragten interessiert, sollte sich bei GeFaSuisse melden (www.gefasuisse.ch, Silvia Degen, 061 205 98 17). Die nächsten Kurs- und Prüfungsdaten finden Sie auf der Website der GeFaSuisse: Kurs in Olten: 15.–17. April 2024 und 16.–18. September 2024.
Kurs in Echandens: 11.–13. März 2024 und 9.–11. September 2024.
Text: David Piras
Foto:Daniel von Känel