Die LSVA ab Januar – Tarife und Erfassung ändern sich

Verband Ausgabe-07-2024

Die Umstellung auf die LSVA III wird ab dem 1. Januar 2025 konkret und dauert bis Ende 2025. Bei der Datenerfassung sind künftig private Anbieter involviert.

Ab dem 1. Januar 2025 beginnt in der Schweiz die Umstellung auf die neuste Version der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA III). Bis Ende 2025 muss die Umstellung auf das neue Erfassungssystem abgeschlossen sein. Die Tarife steigen wegen der Teuerung.

Das derzeitige System zur Erhebung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA II) hat bald ausgedient. Die Ablösung durch das neue System (LSVA III) beginnt definitiv am 1. Januar 2025 und muss bis Ende 2025 abgeschlossen sein.

Die Erfassung der Daten ist die augenscheinlichste Änderung gegenüber dem alten System. So wird das Erfassungsgerät Emotach aus den Kabinen verschwinden. Denn: Das neue Konzept zur Erhebung der LSVA baut zwar auf vorhandenen Standardservices auf, die aber den Fahrzeughaltern durch private Anbieter (Provider) angeboten werden können. «Anstelle der Definition und Beschaffung eines Erfassungsgerätes (wie das bei der LSVA II der Fall ist) definiert der Bund neu die durch die Provider einzuliefernden Daten und deren Qualität», erklärt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Will heissen: Der Bund will nur noch die Daten, die Erhebung erledigen private Anbieter. «Die Erfassung und Anmeldung der Fahrleistung wird damit zur Serviceleistung. Dieser Systemansatz ist offen für Neuerungen am Anbietermarkt, welche insbesondere auch der schnellen technologischen Entwicklung folgen», begründet das BAZG.

Inländische Fahrzeughalter müssen die gefahrenen Kilometer auch weiterhin elektronisch erfassen. Dazu können sie künftig aber aus zwei Erfassungsdiensten einen Anbieter auswählen. Unabhängig vom gewählten Erfassungsdienst erfolgt das Inkasso bei allen inländischen Fahrzeughaltern durch das BAZG.

Die Erfassungsdienste

NETS (National Electronic Toll Service):

Der nationale elektronische Mautdienst NETS stellt die Grundversorgung im Rahmen der LSVA-Erhebung sicher. Der Bund hat die NATRAS AG als nationalen NETS-Anbieter auserkoren und sie beauftragt, diesen Service den Fahrzeughaltern kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Sie muss sämtlichen interessierten Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughaltern gratis ein automatisiertes Erfassungssystem zur Verfügung stellen. Der Einbau eines Erfassungsgerätes in einer autorisierten Werkstätte entfällt. Im Rahmen des NETS können auch weitere Anbieter den Erfassungsdienst erbringen, wozu sie beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) ein Zulassungsverfahren durchlaufen müssen.

EETS (European Electronic Toll Service):

Der europäische elektronische Mautdienst EETS ist seit Anfang 2021 in der Schweiz verfügbar. Dieser Erfassungsservice entspricht bereits dem neuen Systemkonzept. EETS soll zum Haupterfassungsdienst für die ausländischen Fahrzeuge werden und ersetzt schrittweise das heutige manuelle System mit den Abfertigungsterminals an der Grenze. Künftig sollen auch inländische Fahrzeuge EETS nutzen können. Auch EETS-Provider müssen ein Zulassungsverfahren durchlaufen, bevor sie ihren Service für die LSVA anbieten können.

Registrierung beim Bund

Für die Umstellung auf die LSVA III braucht es eine einmalige Registrierung im ePortal des Bundes. Davon betroffen sind Fahrzeughalter aus der Schweiz, dem Fürstentum Liechtenstein und ausländische Fahrzeughalter, die den Erfassungsservice NETS beanspruchen. «Die Registrierung ermöglicht eine gesicherte digitale Kommunikation zwischen Fahrzeughaltern und dem BAZG», teilt das Bundesamt mit.

Fahrzeughalterinnen und -halter könnten nach erfolgter Registrierung ihre LSVA-Veranlagungen und -Rechnungen im ePortal selbstständig abholen sowie Gesuche und Einsprachen einfach digital einreichen. Das BAZG ist seit dem zweiten Quartal 2024 daran, die Fahrzeughalterinnen und -halter schrittweise zu kontaktieren, damit sich diese ins ePortal des Bundes registrieren.

Registrierung bei der NATRAS AG

Für Fahrzeughalter, die ab Januar 2025 Neufahrzeuge in Verkehr setzen, ist die Registrierung bei der NATRAS AG seit Anfang Dezember möglich. Ab Januar 2025 können sich jene regsitrieren, die ein defektes Emotach-Gerät haben. Ab März 2025 soll dann die ordentliche Registrierung für alle Halter, die zu NATRAS AG wechseln wollen, möglich sein.

Das gilt ab 1. Januar 2025

Ab dem 1. Januar werden keine neuen Emotach-Geräte mehr eingebaut. Ab diesem Datum müssen neu zugelassene Fahrzeuge gemäss LSVA III ausgerüstet werden. Auch solche mit defektem Emotach müssen ins neue System wechseln. Funktionierende Emotach-Geräte werden bis zur Umstellung genutzt. Diese muss zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2025 erfolgen. Ab dem 1. Januar werden auch die LSVA-Tarife erhöht, und zwar um fünf Prozent. Dies ist allerdings nicht der LSVA III geschuldet, sondern der allgemeinen Teuerung.

Text: Daniel von Känel 
Grafik/Foto: BAZG