Kampf an breiter Front – Massnahmenplan von auto-schweiz

Verkehr und Infrastruktur Ausgabe-03-2025

Selten: Leichtes Nutzfahrzeug als Stromer.

Die Vereinigung der Schweizer Automobil-Importeure kämpft gegen die Überregulierung der Automobilwirtschaft – und will so auch die E-Mobilität attraktiver machen. Dafür hat sie einen Massnahmenplan präsentiert, der unter anderem die «gegen Treu und Glauben» verstossende rückwirkende Inkraftsetzung der CO2-Verordnung verhindern will.

Markige Worte und ein Zehn-Punkte-Massnahmenplan: Das bot auto-schweiz an seiner Jahresmedienkonferenz im Geschäftszentrum Circle beim Flughafen Zürich-Kloten. «Die Schweizer Automobilwirtschaft sieht sich heute mit einem staatlichen Regulierungsdschungel und Planwirtschaft konfrontiert, der eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit immer mehr einschränkt, wenn nicht sogar verunmöglicht», sagte Peter Grünenfelder, Präsident von auto-schweiz. «Dadurch wird die gesamte Schweizer Autowirtschaft mit über 100 000 Arbeitsplätzen und mehr als 4000 Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit massiv eingeschränkt.» Demnach verlangten eine überhöhte Steuer- und Abgabenlast auf das Automobil, hohe Energiekosten wie auch die preisliche Intransparenz beim E-Laden nach einer raschen Optimierung der staatlichen Rahmenbedingungen. Grösste Sorgen bereitet laut Grünenfelder die CO2-Verordnung. «Die vom Bundesrat geplante rückwirkende Inkraftsetzung der CO2-Verordnung verstösst gegen den Grundsatz von Treu und Glauben», sagt er. Dies belege ein von auto-schweiz in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten.

Unnötiger «Swiss Finish»

Für auto-schweiz ist klar: Fehlende Anreize für den Erwerb elektrischer Fahrzeuge und gleichzeitig eine CO2-Regulierung, die weit über das europäische Niveau hinausgeht, werden zur grundlegenden Bedrohung für die Schweizer Automobilwirtschaft. Der Bundesrat hat es laut auto-schweiz-Vizepräsident Donato Bochicchio, Managing Director von PCDOL und Logep bei der Emil Frey Gruppe, bislang verpasst, sinnvolle Regelungen aus Europa in die CO2-Verordnung aufzunehmen. «Die vorgeschlagenen Regelungen in der CO2-Verordnung gehen deutlich über internationale Normen hinaus, was nicht realitätsbezogen ist und alles noch teurer macht», hielt er fest. «Kauft die Schweizer Bevölkerung nicht wie gefordert genügend Elektrofahrzeuge, drohen für 2025 Strafzahlungen von bis zu einer halben Milliarde Franken. Eine solche Politik, basierend auf ideologischem Wunschdenken, die sich nicht auf eine gesicherte Rechtsgrundlage abstützen kann, wird für die Schweizer Automobilunternehmen existenzbedrohende Ausmasse annehmen, weil eine rentable Geschäftstätigkeit damit staatlich quasi verunmöglicht wird.» Durch diesen unnötigen «Swiss Finish» seien Tausende von Arbeitsstellen in Gefahr, es drohe eine Ausdünnung des Händlernetzes und die Aufgabe von Garagenbetrieben.

Abschliessend sagte Donato Bochicchio: «Die Schweizer Politik muss sich der Marktrealität stellen, dass der Markthochlauf von elektrischen und emissionsarmen Fahrzeugen ein Generationenprojekt ist und die Automobilwirtschaft die Energiewende nicht alleine lösen kann. Es braucht die konkrete Unterstützung der über 600 Elektrizitätswerke, von Netzprovidern und Vermietern, aber auch von den Kantonen und Gemeinden.»

Schweiz wird abgehängt

Ungenügende Rahmenbedingungen seien ein zentraler Grund, warum elektrische Personen- und Lieferwagen nicht stärker nachgefragt werden, sagte Helmut Ruhl, CEO der AMAG Group AG und ebenfalls auto-schweiz-Vizepräsident. Damit sprach er eine Thematik an, die in der Politik und im dazugehörigen Marketing der Energiewendeförderer weitgehend ignoriert wird. In der Schweiz als «Land der Mieter» ist es nach wie vor für viele Privatkunden schwierig bis unmöglich, am eigenen Stellplatz in einer Tiefgarage eines Mehrparteiengebäudes eine Ladestation zu bekommen. «Ohne den Komfort- und Preisvorteil einer eigenen Lademöglichkeit entscheiden sich viele Autokäuferinnen und -käufer nach wie vor für einen Benziner oder Diesel», sagte Helmut Ruhl, dessen Worte durch die Erfahrungen aus dem Garagenalltag gestützt werden.

Auch blickte er über die Landesgrenze: «Andere Länder in Europa lösen diesen Konflikt deutlich besser als die Schweiz, etwa mit einem höheren Fokus auf den privaten Ladeinfrastrukturausbau. In Norwegen, einem Land mit 81 Prozent Hauseigentümern, haben die 19 Prozent Mieter dennoch ein ‹Recht auf Laden› und damit die gesamte Bevölkerung die Möglichkeit, ein parkiertes Fahrzeug aufzuladen.» Auch in vielen anderen Bereichen hielten die Rahmenbedingungen für Elektromobilität hierzulande dem internationalen Vergleich nicht stand, weshalb die Schweiz mittlerweile aus den Top-10 der E-Mobilitätsländer Europas herausgefallen sei.

Neben günstigen Preisen für öffentliches Laden unterstützten die am schnellsten transformierenden Länder zum Beispiel mit steuerlich tieferen Belastungen für elektrisch angetriebene Geschäftsfahrzeuge oder dem Verzicht auf Import- oder Mehrwertsteuern beim E-Auto-Kauf. «Die Autobranche unterstützt die Klimaziele der Schweiz und wir als Importeurs-Gesellschaften unternehmen viel, was über die reine Bereitstellung von Fahrzeugen hinausgeht: Wir stellen Ladestationen auf, bieten vergünstigte Ladetarife an und bauen die Produktion erneuerbarer Energien aus. Es gehören aber viele weitere Branchen und Akteure zum Gelingen der Elektromobilität dazu – doch nur die Automobilwirtschaft soll finanziell gebüsst werden. Das ist weder marktwirtschaftlich noch sinnvoll reguliert», schloss Helmut Ruhl.

Ein gordischer Knoten sei es, den es zwischen Überregulierung der Automobilwirtschaft und suboptimalen Rahmenbedingungen für die Elektromobilität zu lösen gelte, ist auto-schweiz überzeugt – und präsentierte die Lösung in Form eines «Zehn-Punkte-Massnahmenplans für Mobilität». Er enthält diverse Hausaufgaben für Politik und Verwaltung. «Neben regulatorischen Massnahmen, die mit der anstehenden Entscheidung des Bundesrats über die CO2-Verordnung vorgenommen werden müssen, beinhaltet die Liste auch andere Bereiche», erläuterte Thomas Rücker, Direktor auto-schweiz. «So fordern wir mehr Preistransparenz bei öffentlichen Ladevorgängen und die seit Jahren geplante Liberalisierung des privaten Strommarktes. Durch den ausgelösten Wettbewerb wären die Energieanbieter gezwungen, günstigere Preise zu offerieren – ein Wettbewerb, der für uns als Automobilwirtschaft selbstverständlich ist.» Zudem müssten Fehler aus der Vergangenheit korrigiert und die 4-prozentige Automobilsteuer, die beim Fahrzeugimport fällig wird, auf elektrische Fahrzeuge für fünf Jahre sistiert werden. «Die Erhebung dieser Abgabe kam einfach zu früh», so Rücker. «Angesichts der nach wie vor gesunden Bundesfinanzen muss dem Bundesrat der vorübergehende Verzicht auf diese Einnahmen zugunsten der Unterstützung der Elektromobilität und der Erreichung der eigenen Klimaziele wert sein.» Stossend sei ebenfalls, dass die sehr guten Erfahrungen in der emissionsfreien Lastwagenanwendung dank der Investitionssicherheit für den Güterverkehr bei Lieferwagen und Personenwagen nicht berücksichtigt würden. Das Resultat ist bekannt: Während bei den schweren Nutzfahrzeugen die E-Modelle steigende Absatzzahlen aufweisen, spielen sie bei den leichten Nutzfahrzeugen keine Rolle am Markt.

Text und Fotos: Daniel von Känel

 

«10-Punkte-Plan zum Gelingen der E-Mobilität»

 

1. 5-jähriges Moratorium der Automobilsteuer auf E-Fahrzeuge:
Beschleunigt Transformation auf CO2-neutrale Antriebstechnologien durch niedrigere Kaufpreise.

2. Steuerliche Begünstigung bei Installation von privaten Ladestationen und Recht auf Laden:
Schafft stärkere Anreize für Hauseigentümer, Arbeitgeber und Investitionswillige – profitieren würden insbesondere Mieter.

3. Preistransparenz beim öffentlichen Laden:
Löst einen funktionierenden Preiswettbewerb zwischen den Anbietern aus, von dem E-Autofahrer profitieren.

4. Vollständige Liberalisierung des Strommarktes:
Resultiert in kostengünstigeren Tarifen für private Nutzer beim Heimladen und am Arbeitsplatz.

5. Konsequenter Verzicht auf kostentreibende «Swiss Finish»-Regulierungen:
Vermeidet Rechtsunsicherheit bei Anbietern und verhindert massive Verteuerung der E-Mobilität in der Schweiz.

6. Keine rückwirkende Inkraftsetzung der CO2-Verordnung:
Vermeidung widerrechtlicher Sanktionierung von bereits abgeschlossenen Inverkehrsetzungen und Verkäufen.

7. Flexibilisierung des CO2-Absenkungspfads:
Vermeidung der Verteuerung der individuellen und gewerblichen Mobilität durch flexible Anpassung der CO2-Zwischenziele an die Marktgegebenheiten.

8. Technologieoffenheit:
Ermöglicht Wettbewerb und die besten emissionsfreien Antriebe bzw. führt dazu, dass das Potenzial der verschiedenen Antriebsarten ausgeschöpft werden kann – nicht nur für Neufahrzeuge, sondern auch für den bestehenden Fuhrpark.

9. Harmonisierung der kantonalen Motorfahrzeugsteuern, MWST-Verzicht auf neue BEV prüfen:
Spürbare Vergünstigung elektrischer Mobilität insbesondere für Private. Bürokratiearmer Schub in Richtung Netto-Null, angesichts gut laufender Bundesfinanzen.

10. Attraktivitätssteigerung von E-Lieferwagen:
Anschub für elektrische Lieferwagen bis 4,25 Tonnen und Senkung der Hürden für Unternehmen beim Umstieg auf E-Mobilität.

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