Messfehler als Trumpf? – Formmängel sind eher selten

Recht Ausgabe-01-2025

Geschwindigkeitsmessungen sind zwar meistens korrekt, trotzdem sollte man die gemachten Angaben bei einer Busse genau anschauen.

Eine Geschwindigkeitsbusse ist selten ein Grund zur Freude. Hartnäckig hält sich das Gerücht, dass man nur einen Fehler bei der Messung finden müsse und schon habe man Chancen, die Busse abzuwenden. Das ist aber nicht ganz korrekt.

Es gibt tatsächlich Vorgaben, wie «Blitzer» aufgestellt werden müssen und welche Standards dieselben einhalten müssen. Man findet diese Vorgaben in den ASTRA-Weisungen über polizeiliche Geschwindigkeitskontrollen und Rotlichtüberwachung im Strassenverkehr. Allerdings bedeutet es nicht ohne Weiteres, dass man fein raus ist, wenn diese Vorgaben nicht eingehalten sind.

Die Vorgaben des ASTRA sind nämlich nur bindend, wenn das Ordnungsbussenverfahren zur Anwendung kommt. Also wenn die Busse bei maximal CHF 250 liegt. Soll die Strafe für die Geschwindigkeitsübertretung höher ausfallen oder sind die Weisungen des ASTRA nicht eingehalten, muss die Staatsanwaltschaft oder das Gericht entscheiden. Insbesondere wenn die ASTRA-Weisungen nicht eingehalten sind, muss die Behörde sich fragen, ob die Messung noch für eine Verurteilung verwendet werden kann. Das hängt unter anderem davon ab, ob die richtende Behörde die Messung noch für richtig hält oder nicht.

Oftmals werden zu diesem Zweck Gutachten angefertigt. Das Gericht beauftragt eine Fachperson damit zu prüfen, wie hoch die gefahrene Geschwindigkeit effektiv war und ob die Messung verwendet werden kann. Diese Gutachten werden vor Gericht immer wieder angezweifelt. Meistens ist aber auch dieses Vorgehen nicht zielführend. Ein vom Gericht angeordnetes Gutachten und die darin festgehaltenen Feststellungen umzustossen ist schwieriger, als man denken würde.

Teilweise wird versucht, mit Privatgutachten die Glaubwürdigkeit des gerichtlichen Gutachtens zu untergraben. Dieses Vorgehen berücksichtigt jedoch nicht, dass Gutachten, die von einer Partei in Auftrag gegeben werden, nicht dieselbe Beweiskraft haben, wie ein Gutachten, das vom Gericht in Auftrag gegeben wurde. Das liegt daran, dass der vom Gericht bestellte Gutachter nur gegenüber dem Gericht Rechenschaft schuldig ist. Ein Parteigutachten hingegen wird von einer Partei in Auftrag gegeben und damit ist der Gutachter nicht ganz unabhängig.

Geschwindigkeitskontrollen werden meistens korrekt durchgeführt. Eine Busse oder einen allfälligen Führerausweisentzug durch Formmängel anzuwenden, ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich. Nichtsdestotrotz sollte man beim Erhalt einer Geschwindigkeitsbusse stets überprüfen, ob die gemachten Angaben korrekt sind. Bestehen Zweifel an der Korrektheit einer Geschwindigkeitsbusse, helfen wir Ihnen gerne dabei, der Sache auf den Grund zu gehen.

Text: Michel Magnin
Foto: Kapo Freiburg