Boxenstopp auf der A1 – Kapo und Chauffeure im Austausch

Verkehr und Infrastruktur Ausgabe-06-2024

Auf dem Rastplatz Birrhard (AG) an der A1 fand der 21. Boxenstopp der Kantonspolizei Aargau statt. Bei Kaffee und Gipfeli konnten sich Chauffeure und Polizisten auf Augenhöhe austauschen. Dabei sensibilisieren die Gesetzeshüter für verschiedene Themen, diesmal unter anderem für ein freies Sichtfeld aus der Kabine.

Auch bei der diesjährigen Ausgabe der Aktion Boxenstopp nutzten Chauffeusen und Chauffeure die Gelegenheit, auf dem A1-Rastplatz Birrhard eine Pause zu machen, sich dabei verpflegen zu lassen und mit Polizisten zu sprechen. Auf diese treffen sie sonst eher in unangenehmeren Situationen wie Verkehrskontrollen. Die Polizei muss dafür sorgen, dass die Gesetze eingehalten werden, Chauffeure wiederum stehen unter Zeitdruck und unterbrechen ihre Arbeit nur ungern wegen Kontrollen. Deshalb organisiert die Kantonspolizei Aargau jeweils zusammen mit Les Routiers Suisses und der ASTAG den Boxenstopp, bei dem in ungezwungenem Rahmen ein Austausch stattfinden kann.

Ein Thema, das laut Kapo immer wieder zur Sprache kommt, ist die ARV. Ein grosses Problem ist der Mangel an Parkiermöglichkeiten, der dafür sorgt, dass Chauffeure die vorgeschriebenen Pausen manchmal nicht rechtzeitig machen können. Deshalb wird laut der Kapo Aargau jeder Fall im Detail betrachtet, um beurteilen zu können, ob ein Selbstverschulden vorliegt oder nicht. Dieses Jahr nutzte die Polizei den Anlass, um auf ein anderes Thema aufmerksam zu machen: die Sichtbehinderung beispielsweise durch Dekorationen in der Kabine. Gemäss Kapo mussten deshalb während einer Kontrolle von rund zweieinhalb Stunden 13 Fahrzeuge beanstandet werden. Fünf Fahrzeuglenkende wurden zur Anzeige gebracht, acht verwarnt. Nicht fest angebrachte Dekorationen mussten vor Ort entfernt werden, fest montierte Gegenstände innerhalb von drei Tagen demontiert und das Fahrzeug bei einem Polizeistützpunkt vorgezeigt werden. Ein Chauffeur muss sich bewusst sein: Bei einem Unfall kann die Polizei eine Sichtfeldvermessung vornehmen. Hat er die Regeln nicht eingehalten, wirkt sich das rechtlich sehr negativ auf ihn aus. ■

Text und Foto: Daniel von Känel