CZV-Kurs «ARV im Alltag» von Les Routiers Suisses
Im CZV-Kurs «ARV im Alltag» geht es nicht nur um den Geltungsbereich der ARV1, sondern auch um Begriffsdefinitionen und die praktische Anwendung der ARV1 mit dem digitalen Fahrtenschreiber. Kursleiter Stefan Traber vermittelte dieses nicht ganz einfache Thema mit vielen anschaulichen Beispielen und betonte die Konsequenz des Nichteinhaltens der ARV: «Das kostet Sie dann Geld – das Beste ist am Ende der Lerneffekt übers Portemonnaie.»
So weit muss es nicht kommen, nimmt man sich die im Kurs erworbenen Kenntnisse zu Herzen. Das um so mehr, als Berufschauffeure sich mit dem neuen SMART1 Tachograph auseinandersetzen müssen, der laut EU-Gesetz seit dem 21. August 2023 in allen ab diesem Datum zugelassenen Lastwagen installiert sein muss und der bedeutend mehr Funktionen aufweist als der aktuelle digitale Fahrtenschreiber: «Wir sind nun mal gläsern geworden. Die Polizei kann das Gerät von aussen auslesen.» Andererseits betonte er: «Es ist das Ziel des Gesetzgebers, damit die Verkehrssicherheit zu verbessern und Chauffeusen und Chauffeure vor Ausbeutung und Überarbeitung zu schützen. Es ist keine Schikane.»
Das Kursziel
Als Kursziel legte er das Verständnis der ARV-Verordnung fest, ihres Geltungsbereichs («wir reden hier vor allem von Lastwagen»), die Kenntnis der Arbeits- und Ruhezeiten, der Eigenschaften des Fahrtenschreibers, wie man die Fahrerkarte ausliest, der Rechte und Pflichten von Fahrer und Arbeitgeber sowie des «Verhaltens bei Kontrollen», um nur einige Themenschwerpunkte zu nennen.
Dass die ARV1 für «Führer von Motorfahrzeugen und Fahrzeugkombinationen zum Gütertransport von mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht sowie von Motorfahrzeugen im Personentransport mit mehr als 8+1 Sitzplätzen» gilt, war den Teilnehmenden geläufig. In Arbeitsgruppen eruierten sie die ARV-befreiten Ausnahmen: Fahrzeuge der Armee, Polizei, Feuerwehr und Zivilschutz, Pannenhilfe-Fahrzeuge im Umkreis von 100 km ab Standort, Fahrzeuge auf Überführungs- oder Probefahrten, Fahrzeuge/Kombinationen bis 7,5 t Gesamtgewicht, die nicht für gewerbliche Sachentransporte eingesetzt werden, Arbeitsmaschinen (Betonpumpen) ,aber auch Fahrzeugkategorien, die im Binnenverkehr innerhalb der Schweiz eingesetzt werden. Dazu zählen beispielsweise Kehrichtfahrzeuge (Sammeldienst für Siedlungsabfälle), Strassenunterhaltsfahrzeuge, Fahrschulfahrzeuge oder Zirkus- und Schaustellerfahrzeuge, um hier nur einige zu nennen. Post-Transportfahrzeuge dagegen fallen unter das Arbeitszeitgesetz (AZG).
Lenkzeit, Arbeitszeit, Ruhezeit
Die Begriffe Lenkzeit, Arbeitszeit, Bereitschaftszeit, Pausen und Ruhezeit nahm den Grossteil der Kurszeit in Anspruch. Sie helfen, den Arbeitstag zu planen und so die ARV einzuhalten. Das ist nicht immer ganz einfach, wenn beispielsweise alle Parkplätze auf der Raststätte belegt sind und man gezwungen ist, weiter zu suchen. «Nichts zu tun, ist nicht gut. Machen Sie einen Ausdruck, möglichst deren zwei und darauf einen Vermerk, sobald Sie einen Parkplatz gefunden haben.» Normalerweise aber gilt: Spätestens nach 4,5 Stunden Lenkzeit ist eine Pause von 45 Minuten einzulegen. Bei einer Woche von (max.) 56 Stunden Lenkzeit darf die Woche davor und die danach nur 34 Stunden gefahren werden, damit die maximal erlaubte Lenkzeit von 90 Stunden in zwei Wochen nicht überschritten wird. Was die Arbeitszeitpause anbelangt, muss nach sechs Stunden Arbeitszeit, die nicht mit der Lenkzeit identisch ist, mindestens 15 Minuten Pause gemacht werden. Pausen von weniger als 15 Minuten zählen zur Arbeitszeit. Bleibt der Begriff Bereitschaftszeit, die anfällt, wenn man bei der Abladestelle warten muss, bis man an der Reihe ist und die dem Chauffeur im Voraus bekannt sein müsste: Sie ist seit Längerem auf digitalen Fahrtenschreibern als Funktion vorhanden und gilt nicht als Ruhezeit, sondern als Lenkzeitunterbruch. Man kann die Bereitschaftszeit aber nicht als Pause nutzen, und man darf dabei auch nicht arbeiten. Und sie kann den Tagesablauf beträchtlich verschieben. «Grundsätzlich müsst ihr den laufenden Tag auf die Karte (Fahrerkarte) bringen», betonte Traber. Und: «Fahren ohne Karte gibt es nicht! Grundsätzlich ist sie zu stecken, sobald man ein Fahrzeug bewegt.» Der digitale Fahrtenschreiber zeichnet aber auch Fahren ohne Karte auf.
Eine weitere Arbeitsgruppe beschäftigte Stefan Traber mit der Frage: «Welche Kontrolldokumente sind in der Schweiz auf dem Fahrzeug mitzuführen?» Die drei personenbezogenen Fs, natürlich – Führerausweis, Fähigkeitsausweis und Fahrerkarte (auch auf Fahrzeugen ohne digitalen Tacho) –, Fahrzeugausweis, Auflieger-/Anhängerausweis, SDR/ADR-Dokumente, Abgasdokument, Transportlizenz, Frachtpapiere usw.
Die fahrbezogenen Daten speichert der digitale Fahrtenschreiber über drei Jahre, die spätestens alle drei Monate ausgelesen werden müssen. Daten auf der Fahrerkarte muss man wöchentlich auslesen. Die Verantwortung dafür liegt letzten Endes beim Arbeitgeber. Gegenüber Behörden besteht Auskunftspflicht. Bei der Auswertung der Daten ist die Auswertungssoftware TachiFox der Routiers Suisses hilfreich. Sie ist für Mitglieder des Verbandes gratis.
Fazit: Im Wesentlichen hielt sich Stefan Traber an die von den Routiers Suisses herausgegebene Broschüre zum Thema «ARV1 – Arbeits- und Ruhezeiten für Berufsfahrer», die er am Kursende an Teilnehmerinnen und Teilnehmer verteilte. Damit man das im Kurs Erlernte auf Schwarz und Weiss vorliegen hatte und nochmals nacharbeiten konnte.
Text und Fotos: Hans-Peter Steiner
Laden und Entladen wird registriert
Der neue digitale intelligente Tachograph (z. B. Stoneridge, Siemens VDO), der Smart Tachograph 2 ist laut EU seit dem 21.82023 in alle ab diesem Datum zugelassenen Fahrzeuge zu installieren. Fahrzeuge, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen, müssen bis spätestens 31. Dezember 2024 nachgerüstet werden. Für Fahrzeuge mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der Version 1 besteht eine Frist bis zum 21. August 2025, um auf den neuesten Stand gebracht zu werden. Die neuen cleveren Tachos können einiges mehr als ihre Vorgänger, abgesehen davon, dass sie von aussen ausgelesen werden können: So werden die Daten statt 28 neu 56 Tage zurück gespeichert, Laden und Entladen wird registriert, bei internationalen Fahrten wird das Land automatisch bei Grenzübertritt geändert, und sie speichern etwa Fährenüberfahrten. Wer grenzüberschreitend fährt, muss umrüsten.
hps