Ein Teil des Sachplans Verkehr ist dem «Unterirdischen Gütertransport» gewidmet, der die Grundlagen für die Realisierung von Cargo sous terrain (CST) definiert. Er zeigt auf, wie CST in städtische Gebiete und Landschaften integriert werden kann. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) führt zunächst eine Anhörung der Kantone durch, bevor später auch die Bevölkerung und die Gemeinden einbezogen werden.
«Obwohl technisch klingend, ist der Sachplan für das CST-Projekt von grosser Bedeutung», sagen die Verantwortlichen. Denn: «Er markiert den Beginn eines umfassenden Genehmigungsverfahrens, das letztendlich den Bau der ersten Teilstrecke des CST-Netzes von Härkingen bis zum Flughafen Zürich ermöglichen wird.» Der Sachplan zeigt den Planungskorridor für die Tunnelroute und andere baubedingte Planungszonen. Ein detaillierter Umweltverträglichkeitsbericht ist ebenfalls Teil der Anhörungsunterlagen, um sicherzustellen, dass natürliche Ressourcen wie Landschaft, Grundwasser und Ackerland geschützt werden. «Eine engagierte Nachhaltigkeitsstrategie zugunsten von Umwelt und Klima ist integraler Bestandteil der CST-Grundlagen», heisst es in der Mitteilung von CST.
Entlastung für Strasse und Schiene
Man schaffe mit CST eine neue Infrastruktur für den Gütertransport, die die Lebensqualität für zukünftige Generationen in der Schweiz verbessere. Das privat finanzierte System entlaste Strassen und Schienen, fördere die Entwicklung integrierter Wohn-, Arbeits- und Grünzonen und unterstütze die Ziele von Gemeinden und der Allgemeinheit. Das neue Transportnetz für Güter lege auch die Grundlage für effektiven Klimaschutz, da es das CO2-ärmste Transportmittel der Zukunft ermögliche. Laut einer kürzlich durchgeführten Lebenszyklusanalyse verursachte CST eine deutlich geringere Umwelt- und Klimabelastung als der Strassentransport, selbst unter Berücksichtigung neuer Lkw-Antriebsarten in der Zukunft.
Die Planung von CST erfolge in enger Abstimmung mit den Behörden auf allen Ebenen (Bund, Kantone und Gemeinden). «Insbesondere die Standortkantone entlang der ersten Teilstrecke – Solothurn, Aargau und Zürich – werden dem Bund ihre offiziellen Stellungnahmen zum vorgelegten Planungsstand geben, bevor der Bundesrat eine überarbeitete Fassung des Sachplans verabschiedet», heisst es in der Mitteilung. Das Projekt werde im Rahmen der kantonalen Richtpläne weiter verfeinert.
Text: Daniel von Känel
IllustrationEN: CST