Sozialpartnerschaft im Schweizer Transportwesen

In der Welt des Schweizer Transports gibt es zwei Sozialpartner: Les Routiers Suisses für die Berufschauffeure und die ASTAG für die Transportunternehmen. Beide Verbände setzen sich sich für korrekte Arbeitsbedingungen und ein angenehmes Arbeitsumfeld ein.

Die 2013 unterzeichnete Landesvereinbarung zwischen der ASTAG und Les Routiers Suisses ist eine Erfolgsgeschichte. Die Arbeitsbedingungen haben sich seither deutlich verbessert. Beispielsweise macht der Vertrag den 13. Monatslohn sowie eine Lohnausfallversicherung bei Krankheit zur Pflicht. Die Chauffeure profitieren von Weiterbildungen und erbringen trotz zunehmender Verkehrskontrollen eine professionelle Leistung. Die Sicherheit bei der Arbeit wie auch im Strassenverkehr hat sich erfreulich gesteigert.

 

Was ist ein Gesamtarbeitsvertrag?

Der Gesamtarbeitsvertrag regelt die Beziehungen am Arbeitsplatz. Es handelt sich um eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die über Arbeitgeberverbände und Arbeitnehmervertreter geschlossen wird. Der Gesamtarbeitsvertrag ist eine Ergänzung zu den verschiedenen Gesetzen wie dem Obligationenrecht, dem Arbeitsgesetz oder der ARV (zwingende Bestimmungen vorbehalten).

Er legt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in unterschiedlichen Bereichen wie Überstunden, Ferien oder Sozialversicherungen fest.

Die erste Landesvereinbarung für das schweizerische Strassentransportgewerbe wurde am 19.05.2005 (in Kraft getreten am 01.01.2006) zwischen Les Routiers Suisses und ASTAG unterzeichnet. Zu beachten ist jedoch, dass dieser nur dann anwendbar ist, wenn das Unternehmen, in dem Sie arbeiten, selbst Mitglied der ASTAG ist. Bisher gibt es im Bereich des Strassentransports keinen allgemein verbindlichen Gesamtarbeitsvertrag, der zwingend anzuwenden ist. 

 

Die genannte Landesvereinbarung wurde mit Wirkung vom 01.01.2011 angepasst, nachdem die ARV 1 und verschiedene andere Gesetze geändert wurden.

In Ergänzung zu der Landesvereinbarung haben die Sektionen von Les Routiers Suisses und ASTAG Regionalvereinbarungen verfasst und oftmals Lohnregulative mit Richtlöhnen festgelegt.

 

Kantonale Regelungen

Gewisse Themen wie Lohnfragen können derzeit nur kantonal geregelt werden. Die kantonalen Sektionen der Routiers Suisses verhandeln mit denjenigen der ASTAG, um die Zusatzvereinbarungen und Lohnregulative anzuwenden. Unter anderem werden Minimallöhne definiert, die den Berufschauffeuren eine gute Lebensqualität bieten. Das Image des Berufsstandes wird aufgewertet und motiviert junge Leute, sich für den Beruf des Chauffeurs zu entscheiden.

Deutschschweiz

Deutschschweiz

Aargau

Sektion: Aargau
Lohnregulativ

Bern

Sektionen: Bern; Biel - Bienne Seeland; Berner Oberland; 
Emmental - Oberaargau; Simmental - Saanenland.
Regionale Vereinbarung
Lohnregulativ 2024
Vaterschaftsurlaub

Fribourg

Sektionen: Fribourg; La Broye; Vieux - Comté
Lohnregulativ

Glarus

Regionale Vereinbarung mit Lohnregulativ

Graubünden

Sektionen: Graubünden
Lohnregulativ

Nordwestschweiz

Sektionen: Beider Basel; Belchen Baselbiet
Regionale Vereinbarung
Lohnregulativ 

Säntis, Thurgau, St. Galler Oberland/Rheintal

Sektionen: Säntis, Thurgau; St. Gallen Oberland Rheintal
Lohnregulativ

Schaffhausen - Nordostschweiz

Sektion: Schaffhausen - Nordostschweiz
Lohnregulativ

Schwyz/Uri

Lohnregulativ

Solothurn

Sektion: Solothurn
Lohnregulativ

Zentralschweiz

Sektionen: Obwalden; Nidwalden; Luzern

Regionale Vereinbarung
Lohnregulativ

Zürich

Sektionen: Zürich; Zürich Oberland
Regionale Vereinbarung
Lohnregulativ  

Westschweiz

Westschweiz

Jura und Neuenburg

Sektionen: Neuenburg; Jura
Regionale Vereinbarung

Waadt

Region: Arc lémanique; Nord Vaudois, La Broye, Alpes Vaudoises - Chablais
Regionale Vereinbarung
Lohnregulativ

Wallis

Sektion: Valais - Plains du Rhône; Oberwallis
Normalarbeitsvertrag

Tessin

Tessin