Lizenz

Seit dem 01.06.2002 müssen Transportunternehmen im internationalen Verkehr eine Lizenz besitzen. Seit dem 01.01.2003 gilt die Lizenzpflicht auch für Transportunternehmen, die in der Schweiz tätig sind. 

Die Lizenz wird vom Bundesamt für Verkehr (BAV) ausgestellt. Zuverlässigkeit (Strafregisterauszug), finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung sind Voraussetzungen. Die Zuverlässigkeit und die fachliche Eignung müssen von einer Person gewährleistet werden, die bei dem Unternehmen angestellt ist und in einer für den Transport verantwortlichen Position arbeitet.

Kurs- und Prüfungstermine