Rechtsschutzversicherung
Kundeninformation Rechtsschutz
Die nachstehende Kundeninformation gibt in übersichtlicher Form einen Überblick über die Identität des Versicherers und den wesentlichen Inhalt des Versicherungsvertrages (Art. 3 des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag, VVG). Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich aus dem Antrag bzw. der Versicherungsbestätigung und den Versicherungsbedingungen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des VVG.
Hinweis zum Immobilienrechtsschutz
Diese Zusatzdeckung kann nur in Kombination mit der Privatrechtsschutz-Versicherung abgeschlossen werden.